26.01.2015
ESF-Richtlinie Technologieförderung des SMWA
Die Neufassung der Richtlinie "Technologieförderung ESF" ist zum 20. Januar 2015 in Kraft getreten.
Die Förderung soll die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft verbessern sowie die Innovationskraft sächsischer Unternehmen stärken und so mittelbar und unmittelbar zur Schaffung und Sicherung zukunftsfähiger Arbeitsplätze im Freistaat Sachsen beitragen. Die Förderung soll insbesondere die Beschäftigungschancen von Absolventen und qualifizierten Fachkräften aus Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Berufsakademien und Fachschulen für Technik verbessern, den Technologie- und Wissenstransfer in Unternehmen in Sachsen stärken sowie die berufliche Mobilität zwischen Wissenschaft und Wirtschaft erhöhen. Die Förderung ist demografieorientiert.
In folgenden Vorhabensbereichen sind Hochschulen antragsberechtigt:
- Transferassistent (weitere Informationen können Sie hier entnehmen)
- InnoTeam = Nachwuchsforschergruppen mit Beteiligung von KMU und außeruniversitären Forschungseinrichtungen (weitere Informationen können hier entnehmen)
Ansprechpartner im EPC

Projektmanagerin
NameFrau Jana Kolba
ESF Plus, EFRE/JTF
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besuchsadresse:
FAL Falkenbrunnen BT-A Würzburger Straße 35
01187 Dresden