Drittmittelrichtlinie/-anzeige
Setzen Sie sich vor der Annahme von Drittmitteln frühzeitig mit dem Dezernat 5 in Verbindung. Die Absicht, Drittmittel anzunehmen, ist dem Dezernat 5 rechtzeitig vor der Annahme anzuzeigen.
Anzeige eines Drittmittelprojektes
Weiterführende Informationen zu Dual Use (Punkt 4.5 der Drittmittelanzeige) finden Sie hier:
- Leitfragen zur ethischen Bewertung sicherheitsrelevanter Forschung (Leopoldina)
- Seiten der DFG zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung
- Gemeinsamer Ausschuss zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung
- Seiten des BAFA zu Exportkontrolle und sicherheitsrelevanter Forschung
Jedes Universtitätsmitglied, das durch Haushaltsmittel angestellt ist, kann Projektleiter:in werden. Die Projektleiterin bzw. der Projektleiter ist für die vertragsgemäße Erfüllung aller Leistungen und Berichtspflichten aus Drittmittelprojekten persönlich verantwortlich. Einen Vertrag rechtsverbindlich für die TU Dresden unterzeichnen kann diese Person jedoch nicht; dazu ist in allen Angelegenheiten, die die Forschung an der TU Dresden betreffen, Dezernat 5 einzuschalten. Weitere Hinweise erhalten Sie in der Richtlinie für die Beantragung und Durchführung von Drittmittelprojekten an der Technischen Universität Dresden.