Anforderungen der Universität und der Förder:innen
Der Senat der TU Dresden hat am 13.06.2018 Leitlinien für den Umgang mit Forschungsdaten an der TU Dresden beschlossen.
Die TU Dresden regelt zudem in ihren Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis (speziell §5) die "Sicherung und Aufbewahrung von Primärdaten", als "Grundlagen für Veröffentlichungen". Obwohl hier der Begriff Forschungsdaten nicht verwendet wird, sind die Richtlinien relevant, denn Primärdaten stellen je nach Definition einen großen Teil der Forschungsdaten dar. Der Begriff kann auch innerhalb der TU unterschiedlich festgelegt werden: "Soweit es keine Festlegung auf Bereichsebene gibt, legen die einzelnen Lehr- und Forschungseinheiten fest, was als Primärdaten anzusehen ist." Die Richtlinien berühren Fragen der Verantwortlichkeit, des Speicherorts und des Datenschutzes.
Konkrete Anforderungen für den Umgang mit Forschungsdaten kommen zunehmend auch von wissenschaftlichen Institutionen und Förderorganisationen. So verlangen öffentliche Fördergeber:innen oftmals bereits bei der Antragstellung eine umfangreiche Planung zum Daten- und Forschungsdatenmanagement. Dieser Vorgabe kann etwa mithilfe eines Datenmanagementplans gerecht geworden werden. Dabei handelt es sich um eine systematische Beschreibung wie mit Forschungsdaten (während eines Forschungsprojektes bzw. nach Projektabschluss) umgegangen wird. Eine Einführung zur Erstellung von Datenmanagementplänen bietet das Digital Curation Center (DCC).
Nähere Information zu speziellen Anforderungen und Richtlinien finden sich meist auf den Seiten der jeweiligen Institutionen und Förderorganisationen. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat konkrete Vorgaben hinsichtlich Projektplanung und Antragstellung sowie Bereitstellung und langfristiger Sicherung von Forschungsdaten. Die Europäische Kommission empfiehlt in ihren Guidelines on Open Access to Scientific Publications and Research Data in Horizon 2020 den offenen Zugang zu Publikationen und Forschungsdaten und verlangt zunehmend die Erstellung eines Datenmanagementplans.
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