06.07.2026
Förderlinie "Forum Forschung" - Daimler und Benz Stiftung
In der Förderlinie „Forum Forschung“ stellt die Daimler und Benz Stiftung einen Betrag in Höhe von bis zu 150.000 Euro für Forschungsprojekte in den Disziplinen Informatik, Angewandte Mathematik und Biowissenschaften zur Verfügung. Die Projekte sollen sich durch wissenschaftliche Originalität und Praxisrelevanz auszeichnen und zeit nah einen wirksamen Beitrag zur Lösung drängender gesellschaftlicher Fragen leisten können.
1. Motivation: Mit der Förderlinie „Forum Forschung“ unterstützt die Daimler und Benz Stiftung in der aktu ellen Ausschreibung ausschließlich wissenschaftliche Projekte, die in den Schnittmengen und Grenzgebieten der Disziplinen Informatik, Angewandte Mathematik und Biowissenschaften angesiedelt sind und sich durch Interdisziplinarität auszeichnen. Die Mittel sollen Wissen schaftler* kurzfristig in die Lage versetzen, innovative wissenschaftliche Vorhaben mit gesell schaftlicher Relevanz anzustoßen oder bereits vorliegende Ergebnisse für die Praxis nutzbar zu machen. Gefördert werden anwendungsnahe Forschungsvorhaben. Primäre Intention dieser Förderlinie ist es dabei nicht, Personalmittel für die Einstellung von Doktoranden über einen Zeitraum von üblicherweise drei Jahren zur Verfügung zu stellen. Vielmehr soll dem Antragsteller die Möglichkeit gegeben werden, möglichst frei über die Fördermittel zu verfügen, sodass diese abhängig vom Forschungsprojekt zielgenau eingesetzt werden können.
2. Ausschreibungsfokus: Für ein Forschungsprojekt können unabhängige Forschungsgruppenleiter, die während der gesamten Laufzeit des Projekts fest oder temporär an deutschen Hochschulen oder gemein nützigen außeruniversitären Forschungseinrichtungen angestellt sind, Mittel in Höhe von bis zu 150.000 Euro beantragen. Antragsberechtigt sind neben Professoren, Juniorprofesso ren und Habilitanden auch Wissenschaftler nach der Promotion, die über Leitungserfahrung verfügen. Zu diesem Personenkreis zählen insbesondere Postdoktoranden, die sich in einem fortgeschrittenen Stadium ihrer wissenschaftlichen Karriere befinden und bereits eine eigene Forschungsgruppe leiten. Aus dem Antrag muss der Status des Antragstellers eindeutig her vorgehen und die Leitungsfunktion z. B. auf der Homepage derjenigen Einrichtung, in der er beschäftigt ist, deutlich benannt werden. Pro Antragsteller kann nur ein einziger Antrag eingereicht werden. Möglich ist jedoch, dass ein Antragsteller in anderen Projekten mitarbeitet. Anträge aus Einrichtungen, die selbst keine Forschung betreiben (z. B. Vereine oder sonstige Zusammenschlüsse), werden nicht berück sichtigt. Das beantragte Projekt soll innerhalb eines Zeitraums von mind. 1 und max. 3 Jahren 1/4 abgeschlossen werden. Am Projekt können mehrere Institutionen und Unternehmen (auch aus dem Ausland) beteiligt sein, allerdings fördert die Stiftung ausschließlich gemeinnützige wissenschaftliche Einrichtungen. Beantragt werden kann die Förderung eines klar definierten Forschungsprojekts mit einer zentralen Forschungsfrage. Im Fokus dieser Ausschreibung stehen jedoch keine Anträge a) für Forschungsprojekte, die ausschließlich in der Grundlagenforschung angesiedelt sind, b) für klinische Studien, c) in denen die Finanzierung von Geräten im Mittelpunkt steht (mehr als 30 % der beantrag ten Gesamtkosten), d) mit Fokus auf den Aufbau von Forschungs-, Aus- oder Weiterbildungsstrukturen sowie Wissensaufbau („Capacity Building“, mehr als 10 % der Gesamtkosten), e) die ausschließlich der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses dienen, f) in denen in hohem Maße Reisemittel beantragt werden (mehr als 10 % der Gesamtkosten), g) die von der Stiftung aktuell geförderten Vorhaben in anderen Förderlinien thematisch nahestehen (z. B. die Förderung der Kooperation zwischen deutschen und afrikanischen Forschungseinrichtungen), h) für Forschungsprojekte mit ausschließlich lokaler Bedeutung und die keine Übertragbar keit auf andere Regionen aufweisen.
3. Verwendung der beantragten Mittel Beantragt werden können Personal-, Sach- und Reisemittel. Personalkosten müssen nach den Sätzen der DFG bzw. den Tarifentgelten für den öffentlichen Dienst des Bundes oder der Länder berechnet werden. Vollkostensätze werden nicht akzeptiert. Für die Bewilligung der beantragten Stellen legt die Stiftung die „Hinweise zur Bezahlung von Promovierenden“ der DFG zugrunde und behält sich im Fall von Abweichungen Kürzungen vor. Der Antragsteller kann keine Vergütung der eigenen Stelle beantragen. Nicht finanziert wer den zudem Overhead-Kosten, Kosten für die Freistellung von der Lehre, Bench Fees, Hono rare für fest angestellte Wissenschaftler sowie typische Aufgaben der Forschungseinrichtung (Publikationskosten, Verbrauchsmittel wie Basischemikalien, Bürobedarf etc.). Angesichts der Gemeinnützigkeit der Stiftung kann eine Überweisung und Abrechnung der Fördermittel ausschließlich über die Drittmittelstelle derjenigen Institution erfolgen, an der der Antragsteller tätig ist. Diese Institution muss eine eigene Rechtsfähigkeit besitzen.
4. Antragstellung Eine Antragstellung ist zweimal jährlich möglich, die genauen Termine entnehmen Sie bitte der Homepage der Stiftung. Bitte reichen Sie Ihren Antrag online über das Bewerbungsportal auf der Homepage der Stiftung ein. Die Stiftung stellt für den Antrag keine Vorlage zur Ver fügung, allerdings gelten folgende formalen Vorgaben, die unbedingt einzuhalten sind: a) Der Antrag kann in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden. 2/4 b) Der Randabstand muss durchweg mindestens 2 cm betragen. c) Es muss eine gut lesbare Schriftart und -größe (z. B. Arial, mindestens 11 pt) sowie Block satz verwendet werden. d) Abbildungen wie Grafiken und Fotos müssen in einer hohen Auflösung (keine Unschärfe) und gut erkennbaren Größe verwendet werden. Sie müssen entweder selbsterklärend sein oder durch Beschriftungen erläutert werden, für die ebenfalls eine Schriftgröße von min destens 11 pt verwendet werden muss. Der Antrag darf ausschließlich die unter 4.1 bis 4.4 genannten Informationen in der vorgege benen Reihenfolge sowie mit den angegebenen Seitenzahlen enthalten: 4.1 Name, Institution und Kontaktdaten des Antragstellers (nur eine einzige Person) sowie ggf. weitere am Forschungsprojekt teilnehmende Wissenschaftler (max. 3 DIN-A4-Seiten): a) Die weiteren am Forschungsprojekt teilnehmenden Wissenschaftler müssen in Form einer Liste genannt werden. b) Sofern Platz zur Verfügung steht, kann dieser für kurze Informationen über den Antrag steller bzw. die weiteren am Projekt teilnehmenden Wissenschaftler genutzt werden. Keinesfalls sollen darüber hinaus ausführliche Lebensläufe beigefügt werden. 4.2 Projekttitel und -beschreibung (max. 4 DIN-A4-Seiten): a) Das Thema des Forschungsprojekts sollte bereits aus dem Projekttitel klar hervorgehen; bitte keine Akronyme verwenden. b) Der Projektbeschreibung muss ein Abstract von max. einer halben DIN-A4-Seite mit der Nennung der Forschungsfrage vorangestellt werden, ohne dass die 4 Seiten überschritten werden. Der Abstract sollte den Inhalt des Forschungsprojekts zusammenfassen und insbe sondere dessen Praxisrelevanz darlegen. c) Die Beschreibung des Forschungsprojekts muss in einer für fachferne Leser verständlichen Sprache verfasst sein. d) Literaturangaben können auf zusätzlichen Seiten angegeben werden. 4.3 Beantragtes Budget (max. 2 DIN-A4-Seiten): a) Bitte stellen Sie detailliert und ausschließlich in tabellarischer Form die voraussichtlichen Kosten für Personal-, Reise- sowie Sachmittel zusammen. b) Bitte weisen Sie einen Betrag für das Gesamtbudget aus. 4.4 Weitere Unterlagen: a) Sofern es sich bei der antragstellenden Institution nicht um eine Hochschule oder staat liche Forschungseinrichtung handelt, muss dem Antrag ein gültiger Freistellungsbescheid 3/4 für die Körperschaftssteuer mit dem Hinweis auf den Zweck „Förderung von Wissenschaft und Forschung“ gemäß Abgabenordnung beigefügt werden. Institutionen, die nicht über diesen Bescheid verfügen, sind nicht antragsberechtigt. b) Dem Antrag können Absichtserklärungen beigefügt werden. c) Dem Antrag dürfen keine weiteren Dokumente wie Anschreiben, Lebensläufe, Publikati onslisten oder ein Inhaltsverzeichnis beigefügt werden.
5. Auswahl Nach der Einreichung erhalten alle Antragsteller zeitnah eine Eingangsbestätigung, die an die während der Antragstellung genannte E-Mail-Adresse gesendet wird. Die Bewertung der Anträge erfolgt in Relation zu den anderen Projektvorschlägen im Wettbewerb, ggf. wird die Stiftung einzelne Anträge extern begutachten lassen. Über die Auswahl entscheiden der Vor stand und die Geschäftsführung der Stiftung. Die Stiftung ist bemüht, zeitnah nach Ende der Ausschreibungsfrist über diejenigen Anträge, die gefördert werden, zu entscheiden. Abhängig von der Zahl der eingereichten Anträge kann der Zeitraum jedoch nicht verbindlich festgelegt werden.
6. Kontakt Für Rückfragen steht Ihnen in der Geschäftsstelle Frau Marion Hartmann zur Verfügung: Tel.: 06203 1092 0 E-Mail: info@daimler-benz-stiftung.de
*Hinweis zur Sprachform: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten für Personen aller Geschlechter. Wir möchten die in den Texten der Stiftung verwendete Form als geschlechtsneutral und wertfrei verstanden wissen.