Erfindererstberatung
Die kostenlose Erfindererstberatung durch Patentanwältinnen und Patentanwälten aus der Region Dresden kann von allen Interessierten genutzt werden. Es handelt sich um eine rechtliche Einzelfall-Beratung, die sich ausschließlich auf Fragen beim Umgang mit Gewerblichen Schutzrechten bezieht. Idealerweise sollten alle allgemeinen Fragen zu diesen Schutzrechten vorher zusammen mit den Mitarbeiter:innen des PIZ geklärt werden. Die Erfindererstberatung soll als ergänzende Dienstleistung verstanden werden, die sich an eine Kette von Dienstleistungen des PIZ, wie Erstinformationen, gründliche Eigen- oder Auftrags-Recherchen und Seminaren anschließt.
Diese halbstündigen Termine finden jeden Donnerstag in der Zeit von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr statt. Dafür ist eine telefonische oder persönliche Anmeldung im PIZ erforderlich.
ACHTUNG: Während der Bauarbeiten im Andres-Schubert-Bau finden weiterhin diese Erfindererstberatungen durch, allerdings ausnahmsweise telefonisch. Für diese telefonischen Termine gelten ansonsten die gleichen Regelungen wie oben genannt.
Die Telefon-Termine finden jeden Donnerstag in der Zeit von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr statt. Dafür ist eine telefonische Anmeldung im PIZ erforderlich.
Inhalt und Verlauf der Erfindererstberatungen
- Erstberatungen sollen primär zu Patenten und Gebrauchsmustern erfolgen, ergänzend neben den technischen auch zu den nichttechnischen Schutzrechten.
- Der Schwerpunkt liegt ausdrücklich auf Erstberatung.
- Es kann in der Regel keine abschließende Beratung darstellen.
- Wegen der Haftungs-Problematik und der begrenzten Beratungs-Zeit sind Fragen an die Patentanwältin bzw. den Patentanwalt (PA) ausschließlich zu Schutzrechts-Verletzungen auszuklammern.
- Die Beratung sollte vollumfänglich alles abdecken, was in dem gleichen Zeitraum auch kostenpflichtig in der Kanzlei von einer/einem PA geleistet wird.
- Zu Beginn der Beratung kann die/der PA seine Visitenkarte dem Kunden reichen, um sich vorzustellen, Ziel der Beratung ist jedoch nicht vorrangig die Mandatsanbahnung.
- Im Vordergrund sollten für die/den PA nicht-kommerzielle Interessen stehen.
- Die Patentanwältin bzw. der Patentanwalt sollte auf die Notwendigkeit der Durchführung von Recherchen im Vorfeld einer Schutzrechtsanmeldung hinweisen.
Organisatorische Regelungen bei den Erfindererstberatungen
- Beratungen finden grundsätzlich im PIZ statt
- keine Ersatz-Termine in PA-Kanzleien
- keine telefonischen Beratungen (jetzt Ausnahme wegen Bauarbeiten)
- nur eine Beratungs-Einheit am Beratungstag je Kunde, auch wenn unterschiedliche Themen behandelt werden sollen (z.B. Patent und Marke)
Empfehlungen von Dienstleistungen der Patentanwälte durch die PIZe
Das PIZ selbst empfiehlt keine Patentanwälte, sondern kann nur Empfehlungen der Patentanwaltskammer weitergeben.
Von der Patentanwaltskammer wird intern eine Sachgebiets-Kartei geführt.
- Bei Interesse an einer Empfehlung eines fachlich geeigneten Patentanwaltes kann sich der Kunde des PIZ direkt per E-Mail an die Patentanwaltskammer (DPAK@patentanwalt.de) wenden. Bei Bedarf kann auch das PIZ für den Kunden nachfragen.
- Der Kunde oder optional das PIZ bekommt kurzfristig, in der Regel innerhalb einer Woche, per E-Mail mehrere fachlich geeignete Patentanwälte in seiner Region genannt.