Erfindererstberatung
Die kostenlose Erfindererstberatung durch Patentanwältinnen und Patentanwälte aus der Region Dresden kann von allen Interessierten genutzt werden. Es handelt sich um eine rechtliche Einzelfall-Beratung, die sich ausschließlich auf Fragen beim Umgang mit Gewerblichen Schutzrechten bezieht. Idealerweise sollten alle allgemeinen Fragen zu diesen Schutzrechten vorher zusammen mit den Mitarbeiter:innen des PIZ geklärt werden. Die Erfindererstberatung soll als ergänzende Dienstleistung verstanden werden, die sich an eine Kette von Dienstleistungen des PIZ, wie Erstinformationen, gründliche Eigen- oder Auftrags-Recherchen und Seminaren anschließt.
Diese halbstündigen Termine finden jeden Donnerstag in der Zeit von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr telefonisch statt. Dafür ist eine Anmeldung (Telefon: 0351 463-35540 / E-Mail: piz@tu-dresden.de) erforderlich.
Inhalt und Verlauf der Erfindererstberatungen
- Erstberatungen sollen primär zu Patenten und Gebrauchsmustern erfolgen, ergänzend neben den technischen auch zu den nichttechnischen Schutzrechten.
- Der Schwerpunkt liegt ausdrücklich auf Erstberatung.
- Es kann in der Regel keine abschließende Beratung darstellen.
- Wegen der Haftungs-Problematik und der begrenzten Beratungs-Zeit sind Fragen an die Patentanwältin bzw. den Patentanwalt (PA) ausschließlich zu Schutzrechts-Verletzungen auszuklammern.
- Die Beratung sollte vollumfänglich alles abdecken, was in dem gleichen Zeitraum auch kostenpflichtig in der Kanzlei von einer/einem PA geleistet wird.
- Zu Beginn der Beratung kann die/der PA seine Visitenkarte dem Kunden reichen/übermitteln, um sich vorzustellen, Ziel der Beratung ist jedoch nicht vorrangig die Mandatsanbahnung.
- Im Vordergrund sollten für die/den PA nicht-kommerzielle Interessen stehen.
- Die Patentanwältin bzw. der Patentanwalt sollte auf die Notwendigkeit der Durchführung von Recherchen im Vorfeld einer Schutzrechtsanmeldung hinweisen.
Organisatorische Regelungen bei den Erfindererstberatungen
- Beratungen finden telefonisch zum vereinbarten Termin donnerstags statt
- keine Ersatz-Termine in PA-Kanzleien
Empfehlungen von Dienstleistungen der Patentanwälte durch die PIZe
Das PIZ selbst empfiehlt keine Patentanwälte, sondern kann nur Empfehlungen der Patentanwaltskammer weitergeben.
Von der Patentanwaltskammer wird intern eine Sachgebiets-Kartei geführt.
- Bei Interesse an einer Empfehlung eines fachlich geeigneten Patentanwaltes kann sich der Kunde des PIZ direkt per E-Mail an die Patentanwaltskammer (DPAK@patentanwalt.de) wenden. Bei Bedarf kann auch das PIZ für den Kunden nachfragen.
- Der Kunde oder optional das PIZ bekommt kurzfristig, in der Regel innerhalb einer Woche, per E-Mail mehrere fachlich geeignete Patentanwälte in seiner Region genannt.