Promovieren an der TU Dresden
Mit einer Promotion stellen Sie Ihre Fähigkeit unter Beweis, einen eigenständigen,
vertiefenden und originären Beitrag zur wissenschaftlichen Forschung zu leisten, der zum Erkenntnisgewinn im jeweiligen Fach beiträgt.
Eine Promotion ist eine spannende Herausforderung und wird von Ihnen Zeit, Motivation und vielleicht auch manchmal den letzten Nerv abfordern.
Um Sie auf diesem Weg bestmöglich zu unterstützen, haben wir auf den folgenden Seiten die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.
- Die Promotion in Deutschland setzt eine eigenständige, originäre Forschungsleistung voraus, die einen Beitrag zum Erkenntnisgewinn im jeweiligen Fach leistet. Diese Forschungsleistung wird traditionell durch eine monographische Dissertation nachgewiesen. In vielen Fächern, insbesondere in den Natur- und Ingenieurwissenschaften, ist jedoch auch die kumulative Dissertation (Sammlung mehrerer Fachartikel mit einleitender Zusammenfassung) weit verbreitet und anerkannt. Die Form der Dissertation richtet sich nach den Promotionsordnungen der jeweiligen Fakultät.
- Es besteht eine Publikationspflicht für die wissenschaftliche Arbeit.
- Eine mündliche Prüfung ist ein verpflichtender Bestandteil der Promotion. In der Regel wird entweder eine Disputation (Verteidigung der Dissertation) oder ein Rigorosum (fachübergreifende mündliche Prüfung) verlangt – meist jedoch nur eine der beiden Prüfungsformen, abhängig von der Promotionsordnung der jeweiligen Fakultät.
- Es wird eine Gesamtnote verliehen. Die Notenskala differenziert sich üblicherweise in folgende fünf Bewertungsstufen: summa cum laude („ausgezeichnet“), magna cum laude („sehr gut“), cum laude („gut“), rite („genügend“), non sufficit („ungenügend“).
- Das Promotionsrecht wird in Deutschland institutionell von Universitäten und ihnen gleichgestellten Hochschulen getragen. Die Durchführung der Promotionsverfahren sowie die Ausgestaltung der Promotionsordnungen obliegt den jeweiligen Fakultäten.
Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) und Kunst- und Musikhochschulen können das Promotionsrecht nur in bestimmten Bundesländern und meist nur für forschungsstarke Fachbereiche oder spezielle Promotionszentren erhalten. Nicht alle Hochschulen in Deutschland besitzen also automatisch das Promotionsrecht.
- Für eine Promotion in Deutschland ist i.d.R. ein akademischer Abschluss auf dem Niveau von Master, Staatsexamen, Diplom oder Magister Voraussetzung.
- In einigen Bundesländern können auch hervorragende Absolventen eines Bachelorstudiengangs oder einer Fachhochschule zugelassen werden.
- Sofern Sie einen ausländischen Hochschulabschluss besitzen, prüft das Promotionsamt Ihrer Fakultät in Zusammenarbeit mit dem International Office, ob der im Ausland erworbene Abschluss wesentlich von den in der jeweiligen Promotionsordnung genannten Abschlussvoraussetzungen abweicht.
Wer sich heute dafür entscheidet, an einer deutschen Universität zu promovieren, kann das in unterschiedlichen Kontexten tun:
- Zum einen als individuelle Promotion, die über ein Beschäftigungsverhältnis auf einer grund- oder drittmittelfinanzierten Qualifizierungsstelle an der Universität oder einer außeruniversitären Forschungseinrichtung, über ein Stipendium oder durch eigene Mittel erfolgt.
- Zum anderen als externe:r Promovierende:r – das heißt, ohne Anstellung an einer Universität oder Forschungseinrichtung, beispielsweise in einem Arbeitsverhältnis bei einem Arbeitgeber außerhalb der Wissenschaft, bei einer außeruniversitären Forschungseinrichtung oder gänzlich unabhängig mit eigener Finanzierung. Diese Form ist jedoch keine eigenständige Promotionsart, sondern eine besondere Ausprägung der individuellen Promotion.
- Oder als strukturierte Promotion im Rahmen eines Graduiertenkollegs (meist DFG-gefördert, thematisch fokussiert, kleinere Kohorten) oder einer Graduiertenschule (oft breiter angelegt, größere Kohorten, häufig aus der Exzellenzinitiative hervorgegangen). Die Finanzierung erfolgt hier in der Regel über eine grund- oder drittmittelfinanzierte Stelle (wissenschaftliche Mitarbeit) oder über ein Stipendium.
An der TU Dresden ist es grundsätzlich möglich, in allen angebotenen Fachrichtungen zu promovieren. Die Bezeichnung der Doktorgrade variiert je nach Fakultät.
Möglichkeiten, an der TU Dresden zu promovieren, bestehen an :
- den Professuren der 17 Fakultäten der TU Dresden
- den außeruniversitären Forschungseinrichtungen unserer DRESDEN-concept Partner
- im Rahmen strukturierter Promotionsprogramme
- im Rahmen einer binationalen Promotion.
Promovieren an der TU Dresden
Ihr Wegweiser zum Doktorhut
Starten Sie bestens vorbereitet in Ihre Promotion: Der Leitfaden "Promovieren an der TU Dresden" (Download) der Graduiertenakademie bündelt wichtige Informationen und Tipps, die Sie für einen erfolgreichen Weg zum Doktorhut benötigen.
Administration Ihrer Promotion
Hier finden Sie eine Übersicht über die Promotionsämter der Fakultäten der TU Dresden sowie Informationen dazu, falls Sie sich zusätzlich als Promotionsstudent:in immatrikulieren möchten.
Finanzierung, Anstellung und Versicherung
Verschaffen Sie sich einen Überblick über Finanzierung, Beschäftigungsmöglichkeiten, Stipendien sowie Fragen zu Kranken-, Sozial- und weiteren Versicherungen.
Finanzierung und Versicherung
Weiterqualifizierung während der Promotion
Nutzen Sie Angebote der Graduiertenakademie zur fachlichen und überfachlichen Qualifizierung, etwa zu wissenschaftlichem Schreiben, Projektmanagement, Lehre, Karriereentwicklung oder Wissenschaftskommunikation:
Weiterqualifizierung
Gute wissenschaftliche Praxis an der TU Dresden
Gute wissenschaftliche Praxis an der Graduiertenakademie
Beratung und Unterstützung
Hier finden Sie Ansprechpersonen und Beratungsangebote für Ihre individuellen Fragen – von der ersten Orientierung über internationale Anliegen bis hin zur Konfliktberatung oder zur Karriereplanung.