Maria Reiche Doctoral Fellowships (ohne Medizinische Fakultät)
Bis Juli 2021: Stipendienprogramm zur Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen der TU Dresden (ohne Medizinische Fakultät)
Inhaltsverzeichnis
Eckdaten
Die Maria Reiche Doctoral Fellowships (ohne Medizinische Fakultät) richten sich speziell an graduierte Frauen, die eine Promotion anstreben oder noch nicht länger als zwei Jahre an der Promotion arbeiten und deren Förderung über Stipendien, Arbeitsverträge und Drittmittel ausgelaufen ist. Bitte beachten Sie: Bei einem Antrag für ein Promotionsstipendium wird die Mitgliedschaft in der Graduiertenakademie vorausgesetzt bzw. ist innerhalb von zwei Monaten nach Förderbeginn zu beantragen.
- Dauer der Förderung: Das Stipendium wird im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für maximal drei Jahre bewilligt. Die Förderung endet mit dem Monat, in dem die Dissertationschrift eingereicht wird, spätestens nach drei Jahren.
- Fördervolumen: Der Stipendiensatz beträgt monatlich 1.365,00 EUR; ggf. wird ein monatlicher Familienzuschlag in Höhe von 400,00 EUR für das erste und 100,00 EUR für jedes weitere Kind gezahlt.
- Antragsfrist: 31. März*
*Fällt das Ende der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, so endet die Antragsfrist mit Ablauf des nächstfolgenden Werktages. - Frühster Förderbeginn: 01. Oktober
Spätester Förderbeginn: 01. März des Folgejahres
Bewerbung & Antragsunterlagen
voraussichtlich Januar 2025
Programmausschreibung
mit detaillierten Informationen zur Antragstellung und Hinweisen auf weitere obligatorische Bewerbungsunterlagen
Antragsunterlagen:
Bitte beachten Sie, dass die Antragsunterlagen nicht durchgängig barrierefrei sind.
Sollten Sie die gutachterlichen Stellungnahmen und/oder die Absichtsbekundung als barrierefreie Dokumente benötigen, wenden Sie sich bitte an das Team der Graduiertenakademie (E-Mail: graduiertenakademie@tu-dresden.de).
- Online-Antragsformular
[Aktivierung erfolgt wieder zur nächsten Ausschreibungsrunde] - 1. Gutachterliche Stellungnahme
durch den:die betreuende:n Hochschullehrer:in bzw. Young Investigator (Erstbetreuer:in) - 2. Gutachterliche Stellungnahme
eines:einer weiteren Hochschullehrer:in, promovierten (Fach-)Betreuer:in oder Nachwuchsgruppenleiter:in - Alle weiteren einzureichenden Antragsunterlagen entnehmen Sie bitte der Programmausschreibung
Der Antrag ist
- fristgerecht sowie
- ausschließlich in elektronischer Form als eine digitale PDF-Datei (Ausnahme: gutachterliche Stellungnahmen)
mit dem Betreff „Maria Reiche Doctoral Fellowships“ unter der E-Mail-Adresse graduiertenakademie@tu-dresden.de einzureichen.
Nach Antragsschluss ist das Nachreichen von Antragsunterlagen nicht mehr möglich. Unvollständige Anträge werden aus formalen Gründen vom Auswahlverfahren ausgeschlossen.
FAQ
Fragen rund um den Bewerbungs- und Auswahlprozess:
Antragsberechtigt sind (angehende) Doktorandinnen der TU Dresden, die noch nicht länger als zwei Jahre an der Promotion arbeiten. Die zwei Jahre sind dabei spätestens mit dem Monat vor dem beantragten Förderbeginn als vollendet anzusehen.
Nicht antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Personen, die sich zum Zeitpunkt der beantragten Förderung in einem Beschäftigungsverhältnis einschließlich WHK-Beschäftigung (von 19 Stunden pro Woche) befinden, oder bereits von anderen Institutionen (z.B. privaten Stiftungen, Industrieunternehmen) gefördert werden.
Doktorandinnen der Medizinischen Fakultät sind ebenfalls nicht antragsberechtigt.
Ihr:e betreuende:r Hochschullehrer:in ist Ihr:e Hauptbetreuer:in, den:die Sie auf der Betreuungsvereinbarung an erster Stelle angegeben haben und der:die die Betreuungsvereinbarung unterzeichnet hat.
- Problemdarstellung, Begründung und Zielsetzung des geplanten Projektes
- Darstellung des Standes der Wissenschaft im Themengebiet (Literaturdiskussion)
- Vorarbeiten
- Arbeits- und Zeitplan für den beantragten Förderzeitraum
Es gibt keine formalen Kriterien für die Erstellung des Exposés, jedoch folgende Empfehlungen:
- A4
- Schriftgröße mind. 10, vorzugsweise Arial
- Deckblatt und Literaturangaben können zusätzlich zu den genannten 7 Seiten Forschungsexposé eingereicht werden
Bei fast allen Stipendienbewerbungen wird ein gesondertes Motivationsschreiben gefordert.
Sie müssen bei Ihrer Bewerbung in diesem Stipendienprogramm allein durch Ihre schriftliche Bewerbung überzeugen – ein persönliches Vorstellungsgespräch findet nicht statt. Umso wichtiger ist das Motivationsschreiben: nutzen Sie dieses, um Ihre Persönlichkeit und Ihre Beweggründe für Ihre Bewerbung vorzustellen. Prinzipiell ist ein Motivationsschreiben einer Jobbewerbung ähnlich und Sie müssen sich, Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten darstellen und diese in Bezug zum Fördergeber stellen. Das Motivationsschreiben stellt dafür die perfekte Möglichkeit dar, da es mehr Raum bietet den persönlichen wie akademischen Werdegang zu erörtern, als es das „gewöhnliche“ Anschreiben nur in Kürze vermag.
Es gibt kein formales Muster für ein solches Schreiben – jedoch können Sie einige Tipps umsetzen, denn es gilt mit Ihrer „persönlichen Note“ zu überzeugen:
Inhaltliches:
- Überlegen Sie vor dem Verfassen, warum Sie zur TU Dresden und speziell diesem Förderprogramm passen? Warum benötigen Sie überhaupt ein Stipendium, und warum genau dieses? Warum sollte die TU Dresden gerade Sie fördern? Warum möchten Sie promovieren?
- Was erhoffen Sie sich vom Stipendium? Inwiefern würde Ihnen das Stipendium konkret helfen, Ihre persönlichen wie auch beruflichen Ziele zu verfolgen und zu erreichen?
- Lesen Sie gründlich die Ausschreibung und markieren Sie sich am besten alle Anforderungen und Erwartungen (Kriterien), welche an die Bewerber/innen gestellt werden. Legen Sie im Schreiben dar, inwiefern Sie diese Kriterien erfüllen und für das Stipendium der/die passende Kandidat/in sind. Belegen Sie Ihre Aussagen am besten ebenso mit Beispielen.
- Nutzen Sie die wichtigsten und geeignetsten Punkte aus Ihrem Lebenslauf, welche Sie besonders für das Stipendium qualifizieren, die Sie besonders auszeichnen und auch von anderen abheben, z.B. Studium, Praktika, Berufserfahrungen, Sprachkenntnisse, Preise/Auszeichnungen, Publikationen, bisheriger Promotionsverlauf etc.
Formales:
- max. 2 Seiten
- DIN A4-Seite
- mind. Schriftgröße 10
Die Auswahl der Geförderten erfolgt anhand der eingereichten Unterlagen durch den Vorstand der Graduiertenakademie und der/s Gleichstellungsbeauftragten der TU Dresden. Die Stipendien sind leistungsbasierte Förderungen und werden in einem kompetitiven Auswahlverfahren vergeben. Zu den Auswahlkriterien zählen:
- Qualifikation der Antragstellerin (akademische Leistungen, Publikationen, Preise/Auszeichnungen)
- Qualität der gutachterlichen Stellungnahme sowie die
- Berücksichtigung der Lebenssituation (soziale Kriterien).
Es besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Fragen rund um die Fördermodalitäten:
Nein, die Stipendien sind nicht sozialversicherungspflichtig, da diese gemäß § 3 Nr. 44 Einkommenssteuergesetz (EStG) steuerfrei sind. Die Förderung begründet kein Arbeitsverhältnis und stellt somit kein Entgelt im Sinne des § 14 SGB IV dar. Folglich unterliegt die Förderung nicht der Sozialversicherungspflicht. Für alle erforderlichen Sach- und Personenversicherungen ist der/die Geförderte persönlich verantwortlich. Beihilfen in Krankheitsfällen, Beiträge zur Sozialversicherung usw. können nicht gewährt werden. Hinweise, wie sich sich die Zeiten auf die Rente bzw. die Pension ausauswirken, in denen man ein Stipendium erhalten hat, finden Sie hier.
Nein, da die Stipendien kein Arbeitsverhältnis begründen, sind Sie über die TU Dresden auch nicht krankenversichert. Der Abschluss einer ausreichenden Krankenversicherung ist grundsätzlich vorgeschrieben, d.h. Sie müssen sich selber krankenversichern und die Versicherungskosten hierfür tragen. Promotionsstipendiaten zählen nicht zur Gruppe der Studierenden im Sinne des Sozialgesetzbuchs, so dass für sie nicht die Möglichkeit besteht, sich zu dem günstigen Tarif der studentischen Krankenversicherung zu versichern. Wir empfehlen Promotionsstipendiaten daher, die Angebote verschiedener Krankenkassen zu vergleichen, da die Beiträge stark variieren können.
Auch beinhalten die Stipendien keine Unfall- und Haftpflichtversicherung. Der Abschluss einer Unfall- und Haftpflichtversicherung wird dringend empfohlen.
Grundsätzlich sind Nebentätigkeiten und Zuverdienste während des Förderzeitraums möglich. Diese müssen der Graduiertenakademie der TU Dresden unverzüglich angezeigt werden und dürfen 10 Stunden/Wochen oder 2 SWS Lehrtätigkeit nicht überschreiten.
Während der Elternzeit ist es nicht möglich, ein Stipendium (Kurz- oder Langzeitförderung) oder eine Mobilitätsbeihilfe (Kurzforschungsaufenthalt) der Graduiertenakademie/TU Dresden zu erhalten. Während der Elternzeit ruht die Zahlung des Stipendiums und wird nur während der gesetzlich vorgeschriebenen Mutterschutzfristen weitergezahlt bzw. nach Ende der Elternzeit fortgeführt.
Die Bewerbung auf einen Travel Award bzw. die Teilnahme an einer GA-geförderten Konferenz ist nur dann möglich, sofern sich dies mit den Richtlinien Ihres Stipendiengebers bzw. Arbeitsgebers während der Elternzeit vereinbaren lässt. Bitte informieren Sie sich daher unbedingt im Vorfeld Ihrer Bewerbung, ob dies Ihr Geldgeber gestattet bzw. unterstützt.
Als Geförderte sind Sie verpflichtet, jede für die Höhe der Förderung relevante Veränderung der persönlichen und/oder wirtschaftlichen Verhältnisse der Graduiertenakademie unverzüglich mitzuteilen. Insbesondere wirtschaftliche Veränderungen müssen/können mit Ihrer Förderung gegengerechnet werden.
Kontakt
Koordinatorin Förderprogramme
NameFrau Ekaterina Schacht M.A.
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besucheradresse:
Graduiertenakademie Mommsenstraße 7
01069 Dresden
Sprechzeiten:
Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin via E-mail!
Telefonische Sprechzeiten:
Montag und Mittwoch 09.00 - 11.30 Uhr