11.02.2019
Bereichswahlen 2018 im Überblick
Im November 2018 wurden an der TU Dresden in allen Bereichen die Mitglieder der Fakultätsräte, der Bereichsräte sowie die Gleichstellungsbeauftragten gewählt. Die Amtszeit beträgt jeweils drei Jahre.
Wie funktioniert so eine Wahl? Wer wählt wen? Und welche Aufgaben haben die verschiedenen Gremien?
Jede Fakultät des Bereichs wählt den Fakultätsrat, der aus Vertreter*innen der Mitgliedergruppen sowie den Gleichstellungsbeaufragten besteht. Der Fakultätsrat ist gemäß §88 SächsHSFG zuständig für alle grundsätzlichen Angelegenheiten der Fakultät wie zum Beispiel den Erlass von Ordnungen, die Planung des Lehrangebotes, die Einrichtung von Professuren.
Die gewählten Mitglieder der Fakultätsräte bestimmen aus dem Kreis der Hochschullehrer*innen ihrer Fakultät den Dekan bzw. die Dekanin, Prodekane*innen sowie als Vertreter*innen der Studiengänge die Studiendekane*innen.
Die Dekane und die Dekanin der vier Fakultäten im Bereich Geistes- und Sozialwissenschaften sowie der Bereichssprecher bilden das Bereichskollegium. Dieses hat nach der Bereichsordnung die Leitung des Bereichs inne, ist als Gremium budgetverantwortlich für den Globalhaushalt des Bereichs und verantwortlich für strategische Angelegenheiten.
Den Bereichsrat als jüngstes Gremium gibt es erst seit Inkrafttreten der Bereichsordnung im August 2018. Der Bereichsrat ist zuständig für alle grundsätzlichen Belange des Bereichs, also Themen, die mehr als eine der Fakultäten im Bereich betreffen.
Dem Bereichsrat gehören achtzehn gewählte Vertreterinnen und Vertreter der Mitgliedergruppen und zusätzlich die Gleichstellungsbeauftragte des Bereichs stimmberechtigt an. Die Zusammensetzung ergibt sich wie folgt:
- zehn Mitglieder aus der Gruppe der Hochschullehrer*innen,
- drei Mitglieder aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen,
- drei Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden sowie
- zwei Mitglieder aus der Gruppe der Mitarbeiter*innen aus Technik und Verwaltung.
Außerdem gehören dem Bereichsrat mit beratender Stimme die Mitglieder des Bereichskollegiums an, sofern sie nicht schon zur Gruppe der gewählten Mitglieder gehören.
Der Bereichsrat hat am 23. Januar 2019 zum ersten Mal in einer konstituierenden Sitzung getagt und Herrn Prof. Dr. Christian Prunitsch als Bereichssprecher sowie Herrn Prof. Dr. Friedrich Funke als stellv. Bereichssprecher gewählt.
Mehr über die Aufgaben der einzelnen Gremien können Sie in der Bereichsordnung erfahren.
Alle Ergebnisse der Wahlen im Bereich Geistes- und Sozialwissenschaften