01.10.2019
Information für Gastgeber*innen internationaler Gäste
Internationale Wissenschaftler*innen benötigen für verschiedene bürokratische Vorgänge beglaubigte Kopien von ausländischen Dokumenten (z.B. Hochschulabschlüsse, Eheurkunden etc.). Bisher wurden diese Dokumente durch Notariate beglaubigt.
Um die Verfahren zu vereinfachen ist es ab dem 1. Oktober 2019 möglich, amtliche Beglaubigungen für ausländische Dokumente durch die Dresdner Bürgerbüros vornehmen zu lassen.
Hierfür ist ein Termin erforderlich, welcher online beantragt werden kann. Dies ist derzeit in neun Bürgerbüros möglich.
Zu beachten ist, dass Beglaubigungen nur bei zweifelsfreien Dokumenten möglich sind. Handelt es sich z.B. um überschriebene Originale oder wurden zusätzliche Blätter angeheftet, wird eine Bearbeitung abgelehnt. In solchen Fällen wird an andere Stellen (Notariate) verwiesen.