13.02.2015
ESF-Promotionsstipendium "Hochschule und Forschung 2014 - 2020"
Im Rahmen der Förderung des Europäischen Sozialfonds 2014 – 2020 werden ESF-Promotionsstipendien vergeben. Die Antragsfrist endet am 6. März 2015.
Förderdauer und -umfang:
Die Förderdauer der ESF-Promotionsstipendien beläuft sich auf drei Jahre. Auf Antrag ist eine Verlängerung um ein weiteres Jahr ggf. möglich. Die Förderrate beträgt 1.600 Euro/Monat zzgl. Reisekosten von 1.600 Euro/pro Förderjahr. Ausnahme hiervon bilden die Industriepromotionen: Mindestens 800 EUR/Monat sind von den beteiligten Dritten zu tragen, 800 EUR/Monat werden pauschal durch den ESF gefördert.
Voraussichtlicher Förderbeginn ist Oktober 2015.
Es können folgende Promotionsformen gefördert werden:
- Industriepromotionen, die ein gemeinsames Interesse der beteiligten Dritten (Unternehmen) mit Sitz im Freistaat Sachsen und der sächsischen Hochschulen aufweisen. Der Entwurf einer Finanzierungsvereinbarung zwischen den beteiligten Dritten und der TU Dresden, die eine Zusage der Mitfinanzierung der beteiligten Dritten von mindestens 800 EUR/Monat enthält, ist mit dem Antrag einzureichen. (D.h. mindestens 800 EUR/Monat sind von den beteiligten Dritten zu tragen, 800 EUR/Monat werden pauschal durch den ESF gefördert.)
- Landesinnovationspromotionen, die Themen erforschen, die in besonderem Interesse des Freistaates Sachsen liegen und Auswirkungen auf den sächsischen Arbeitsmarkt erwarten lassen. Hierbei ist eine Begründung der Hochschule/des Antragstellers zum besonderen Interesse des Freistaates Sachsen am Forschungsthema und zu den erwarteten Auswirkungen auf den sächsischen Arbeitsmarkt mit einzureichen.
- Vorhaben zur Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere, die der Fortsetzung der oder dem Eintritt in die Promotionsphase nach familienbedingter Unterbrechung (mindestens neun Monate) der wissenschaftlichen Tätigkeiten dienen. Entsprechende Nachweise einer familienbedingten Unterbrechung sind mit der Antragstellung einzureichen.
Die aufgeführten Promotionsformen können auch im Zusammenwirken der TU Dresden und Fachhochschulen als kooperatives Promotionsverfahren gemäß § 40 Abs. 4 des Gesetzes über die Freiheit der Hochschulen im Freistaat Sachsen durchgeführt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie über die Graduiertenakademie unter www.tu-dresden.de/graduiertenakademie und das EPC unter www.tu-dresden.de/forschung/epc.