Arbeits- und Wegeunfälle
Sie hatten einen Arbeits- oder Wegeunfall? Bitte suchen Sie einen Durchgangsarzt auf und melden Sie sich, wenn gesundheitlich möglich, innherhalb von drei Tagen bei der verantwortlichen Person für Arbeits- und Wegeunfälle. Unfälle, welche zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen führen, sind meldepflichtig.
Ansprechpartner für Arbeits- und Wegeunfälle
Formulare für Studierende:
Erste Hilfe Leistungen: PDF
Unfallanzeige Studierende: PDF
Drittverschuldete Ereignisse: PDF
Formulare für Beschäftigte:
Unfallanzeige: PDF
Unfallanzeige bis 3 Tage: PDF
Drittverschuldete Ereignisse: PDF
Erste Hilfe Leistungen: PDF
Für Beamt:innen:
Dienstunfalluntersuchung: PDF
Drittverschuldete Ereignisse: PDF