FAQ
Immatrikulation
Welche Voraussetzungen sind für die Aufnahme in den Studiengang zu erfüllen?
Für das „Höhere Lehramt an berufsbildenden Schulen“ in der Beruflichen Fachrichtung Gesundheit und Pflege ist eine allgemeine oder einschlägig (Besuch eines beruflichen Gymnasiums Gesundheit und Soziales) fachgebundene Hochschulreife notwendig.
Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?
Für die Bewerbung tragen Sie sich online in das TUD-Bewerberportal ein, weiterführende Informationen zu Bewerbung und Immatrikulation.https://tu-dresden.de/studium/organisation/bewerbung_und_immatrikulation/index_html
Ist der Studiengang zulassungsbeschränkt?
Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt. Zu Semesterbeginn wird der Numerus Clausus neuberechnet.
Wie viele Studienplätze werden vergeben?
Für das Studium stehen 45 Plätze jährlich zur Verfügung. Davon werden 30 Plätze über den Numerus Clausus vergeben. 15 Plätze über die Wartezeitsemester. (Wartezeitsemester= 6 Monate nach Abschluss der allgemeinen Hochschulreife)
Studienstruktur
Das Studium ist als Präsenzstudium (=Vollzeitstudium) konzipiert. Von einem berufsbegleitenden Studium wird aufgrund der zeitlichen Auslastung (Praktika, Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen) dringend abgeraten.
Welchen Abschluss kann ich erlangen?
Das Bachelorstudium ist bereits ausgelaufen und das Masterstudium wird 2017 beendet. Ab 2017/18 kann ausschließlich das Staatsexamen erlangt werden.
Welches Zweitfach wird empfohlen?
Für das Zweitfach empfehlen wir folgende allgemeinbildende Fächer:
Ethik, Deutsch, Englisch, Wirtschafts- und Sozialkunde, evangelische und katholische Religion;
Kann ich das gewählte Zweitfach wechseln?
Prinzipiell ist es möglich. Informieren Sie sich beim jeweiligen Studienfachberater.
Studium
Gibt es fixe Anwesenheitszeiten/ Stundenplan?
Die Zeiten und Räume der Lehrveranstaltung variieren jedes Semester. Sie kombinieren die Studienplanung mit den Terminen des Zweitfachs und den der Bildungswissenschaften.
Wann muss ich mich für eine Vertiefungsrichtung entscheiden?
Im 5. Semester entscheiden Sie sich für eine Vertiefungsrichtung: Gesundheit oder Pflege. Derzeit ist es nicht möglich beide Vertiefungen zu studieren. Die Vertiefung Gesundheit bereitet Sie auf Ihre Lehrtätigkeit in einem dual geregelten Gesundheitsfachberuf vor. Hingegen zielt die Vertiefung Pflege auf eine spätere Lehrtätigkeit in Pflegeberufen vor.
Ich habe einen Therapieberuf erlernt. Welche Vertiefungsrichtung sollte ich wählen?
Sie können zwischen den beiden Vertiefungsrichtungen Gesundheit bzw. Pflege wählen.
Wird es in Zukunft die Vertiefungsrichtung Therapie geben?
Derzeit ist Therapiewissenschaft nicht an der TU- Dresden etabliert.
Welche beruflichen Perspektiven habe ich zum Lehrerberuf nach dem ersten Staatsexamen?
Lehrtätigkeit an berufsbildenden Schulen, Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten sind wissenschaftliche Tätigkeit (bzw. Promotion), Arbeit in Verbänden, Organisationen, Institutionen (z. B. Lehrerverbände u.a.) fachrichtungsbezogene Lektorate sowie fachrichtungsbezogene Berufsfelder. (Stabstellen innerbetriebliche Fort- und Weiterbildung u.a.)
Können Inhalte aus Ausbildungen anerkannt werden?
Grundsätzlich können nur Inhalte anerkannt werden, die an einer Universität oder Hochschule absolviert wurden. Sprechen Sie mit der Studienfachberatung.
Ich habe eine Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf begonnen. Kann ich mich als Studierende einschreiben?
Es wird empfohlen aufgrund der zeitlichen Ressourcen sowie dem Vollzeitcharakter des Studiums zuerst die Ausbildung abzuschließen.
Auslandsemester
Zu welchem Zeitpunkt ist es sinnvoll ein Auslandssemester zu wählen?
Frühestens ab dem 3. Semester wird ein Auslandssemester empfohlen.
An welchen Universitäten kann ein Auslandssemester besucht werden?
Nähere Informationen zum Erasmusprogramm finden Sie auf folgender Seite: http://tu-dresden.de/internationales/stud_abroad/scholar_sponsorships/erasmusplus
Wie läuft die Anerkennung von besuchten Lehrveranstaltungen aus dem Ausland ab?
Nach Absolvierung eines Auslandsemesters können Sie sich absolvierte Lehrveranstaltungen von der Studienfachberatung anrechnen lassen. Dies betrifft Lehrveranstaltungen, welche als äquivalent in der Studienordnung anerkannt werden können.
Berufspraktikum
Wann soll das Berufspraktikum durchlaufen werden?
Studierende ohne berufliche Ausbildung durchlaufen ein 12- monatiges Berufspraktikum in Einrichtungen des Gesundheitswesens.
Es wird empfohlen
1) das Praktikum vor dem Studium (beispielsweise durch ein Freiwilliges Soziales Jahr) zu absolvieren, um das Berufsfeld kennenzulernen.
2) Die Zeit zwischen Abitur und Studium für ein orientierendes Praktikum zu nutzen.
Von einer vollständigen Absolvierung des Berufspraktikums während des Studiums wird abgeraten, da in den berufsdidaktischen Seminaren schon ab dem 2. Fachsemester Kenntnisse zu beruflichen Handlungen erforderlich sind.
Warum ist das Berufspraktikum für das Lehramt für berufsbildende Schulen bedeutsam?
Übergeordnetes Ziel des Berufspraktikums ist das Wissen um und das Einfühlen in die Berufswelt der Auszubildenden bzw. Schüler/innen, denen die Studierenden in ihrem späteren Berufsleben als Lehrende gegenübertreten. Darüber erfolgt eine Vorbereitung für den späteren Unterricht, in dem berufliche Handlungssituationen (und keine Fachsystematiken) zum Ausgangspunkt des Lernens dienen.
Ist ein Praktikumsbericht (Berufspraktikum) zu verfassen?
Praktikumsbegleitend verfassen Sie einen Praktikumsbericht, welcher in Form eines Lerntagebuchs gestaltet wird. Hinweise zur Umsetzung finden Sie in der „Richtlinie zum Berufspraktikum für die Fachrichtung Gesundheit und Pflege im Studiengang Höheres Lehramt an berufsbildenden Schulen“. http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/erzw/erzwibf/gp/studium/staatsexamen/Richtlinie_Berufspraktikum.pdf
Können bereits durchlaufene Praxiszeiten anerkannt werden?
Bis zu drei Monaten können Ihnen angerechnet werden, wenn Sie ein Berufliches Gymnasium Gesundheit und Soziales absolviert haben. Ein Nachweis einer einschlägigen Tätigkeit bzw. absolvierte Praxissemester an Fachhochschulen sind weitere Anrechnungsmöglichkeiten. Ansprechpartnerin ist Heike Haupt.
Wann entfällt das Berufspraktikum?
Das Praktikum entfällt, wenn Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Gesundheitsfachberuf nachweisen können. Genauere Informationen finden Sie in der „Richtlinie zum Berufspraktikum für die Fachrichtung Gesundheit und Pflege im Studiengang Höheres Lehramt an berufsbildenden Schulen.“
Referendariat
Kann das Referendariat in einem anderen Bundesland absolviert werden?
Es ist möglich in jedem Bundesland ein Referendariat zu absolvieren. Informationen über die Länge erhalten sie im jeweiligen Studienfachseminar.