Studienfachberatung
Allgemeine Informationen zum Studiengang finden Sie hier, auf unserer Website und in den unten aufgeführten FAQ.
Sie haben weiterhin offene Fragen z.B. zur Anerkennung von Studieninhalten, dem Bewerbungsverfahren oder dem Berufspraktikum? Dann können Sie die Studienfachberatung der Professur Gesundheit und Pflege/Berufliche Didaktik, betreut durch Herrn Martin Fritzenwanker, in Anspruch nehmen.
Name | | Herr Martin Fritzenwanker |
Raum | | WEB 154a |
Fon | | +49 (0351) 463-42442 |
Email | |
Sprechzeiten | Nach Vereinbarung per Mail
Für die Bewerbung tragen Sie sich online in das TUD-Bewerberportal ein, weiterführende Informationen zu Bewerbung und Immatrikulation.https://tu-dresden.de/studium/organisation/bewerbung_und_immatrikulation/index_html
Für das „Lehramt an berufsbildenden Schulen“ in der Beruflichen Fachrichtung Gesundheit und Pflege ist eine allgemeine oder einschlägig (Besuch eines beruflichen Gymnasiums Gesundheit und Soziales) fachgebundene Hochschulreife notwendig.
Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt. Zu Semesterbeginn wird der Numerus Clausus neuberechnet.
Das Studium ist als Präsenzstudium (=Vollzeitstudium) konzipiert. Von einem berufsbegleitenden Studium wird aufgrund der zeitlichen Auslastung (Praktika, Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen) dringend abgeraten.
Das Bachelorstudium ist bereits ausgelaufen und das Masterstudium wird 2017 beendet. Ab 2017/18 kann ausschließlich das Staatsexamen erlangt werden.
Für das Zweitfach empfehlen wir folgende allgemeinbildende Fächer:
Ethik, Deutsch, Englisch, Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/Wirtschaft, evangelische und katholische Religion
Prinzipiell ist es möglich. Informieren Sie sich beim jeweiligen Studienfachberater.
Die Zeiten und Räume der Lehrveranstaltung variieren jedes Semester. Sie kombinieren die Studienplanung mit den Terminen des Zweitfachs und den der Bildungswissenschaften.
Im 5. Semester entscheiden Sie sich für eine Vertiefungsrichtung: Gesundheit oder Pflege. Derzeit ist es nicht möglich beide Vertiefungen zu studieren. Die Vertiefung Gesundheit bereitet Sie auf Ihre Lehrtätigkeit in einem dual geregelten Gesundheitsfachberuf vor. Hingegen zielt die Vertiefung Pflege auf eine spätere Lehrtätigkeit in Pflegeberufen vor.
Sie können zwischen den beiden Vertiefungsrichtungen Gesundheit bzw. Pflege wählen.
Derzeit ist Therapiewissenschaft nicht an der TU- Dresden etabliert.
Lehrtätigkeit an berufsbildenden Schulen, Weitere Beschäftigungsmöglichkeiten sind wissenschaftliche Tätigkeit (bzw. Promotion), Arbeit in Verbänden, Organisationen, Institutionen (z. B. Lehrerverbände u.a.) fachrichtungsbezogene Lektorate sowie fachrichtungsbezogene Berufsfelder. (Stabstellen innerbetriebliche Fort- und Weiterbildung u.a.)
Grundsätzlich können nur Inhalte anerkannt werden, die an einer Universität oder Hochschule absolviert wurden. Sprechen Sie mit der Studienfachberatung.
Es wird empfohlen aufgrund der zeitlichen Ressourcen sowie dem Vollzeitcharakter des Studiums zuerst die Ausbildung abzuschließen.
Frühestens ab dem 3. Semester wird ein Auslandssemester empfohlen.
Nähere Informationen zum Erasmusprogramm finden Sie auf folgender Seite: http://tu-dresden.de/internationales/stud_abroad/scholar_sponsorships/erasmusplus
Nach Absolvierung eines Auslandsemesters können Sie sich absolvierte Lehrveranstaltungen von der Studienfachberatung anrechnen lassen. Dies betrifft Lehrveranstaltungen, welche als äquivalent in der Studienordnung anerkannt werden können.
Studierende ohne berufliche Ausbildung durchlaufen ein 12- monatiges Berufspraktikum in Einrichtungen des Gesundheitswesens.
Es wird empfohlen
1) das Praktikum vor dem Studium (beispielsweise durch ein Freiwilliges Soziales Jahr) zu absolvieren, um das Berufsfeld kennenzulernen.
2) Die Zeit zwischen Abitur und Studium für ein orientierendes Praktikum zu nutzen.
Von einer vollständigen Absolvierung des Berufspraktikums während des Studiums wird abgeraten, da in den berufsdidaktischen Seminaren schon ab dem 2. Fachsemester Kenntnisse zu beruflichen Handlungen erforderlich sind.
Übergeordnetes Ziel des Berufspraktikums ist das Wissen um und das Einfühlen in die Berufswelt der Auszubildenden bzw. Schüler/innen, denen die Studierenden in ihrem späteren Berufsleben als Lehrende gegenübertreten. Darüber erfolgt eine Vorbereitung für den späteren Unterricht, in dem berufliche Handlungssituationen (und keine Fachsystematiken) zum Ausgangspunkt des Lernens dienen.
Praktikumsbegleitend verfassen Sie einen Praktikumsbericht, welcher in Form eines Lerntagebuchs gestaltet wird. Hinweise zur Umsetzung finden Sie in der hier.
Bis zu drei Monaten können Ihnen angerechnet werden, wenn Sie ein Berufliches Gymnasium Gesundheit und Soziales absolviert haben. Ein Nachweis einer einschlägigen Tätigkeit bzw. absolvierte Praxissemester an Fachhochschulen sind weitere Anrechnungsmöglichkeiten. Für die Anerkennung bereits abgeleisteter Berufspraktika ist Herr Jonas Hänel <> (Raum: 160 WEB) zuständig.
Das Praktikum entfällt, wenn Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem Gesundheitsfachberuf nachweisen können. Genauere Informationen finden Sie in der „Richtlinie zum Berufspraktikum für die Fachrichtung Gesundheit und Pflege im Studiengang Höheres Lehramt an berufsbildenden Schulen.“
Es ist möglich in jedem Bundesland ein Referendariat zu absolvieren. Informationen über die Länge erhalten sie im jeweiligen Studienfachseminar.