Promotionsordnung
Die Promotionsordnung der Fakultät Erziehungswissenschaften wurde am 08.05.2025 in den Amtlichen Bekanntmachungen der TU Dresden Nr.: 3/2025 veröffentlicht und ist daher seitdem rechtswirksam in Kraft. Die Ordnung und Änderungssatzung regeln rechtlich verbindlich Anforderungen und Ablauf der Promotion.
Aufgrund von §§ 41, 93 Absatz 1 Nummer 2 und § 14 Absatz 4 Satz 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz / SächsHSG) vom 31. Mai 2023 (SächsGVBl. S. 329), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 31. Januar 2024 (SächsGVBl. S. 83) geändert worden ist, hat der Fakultätsrat der Fakultät Erziehungs-wissenschaften der Technischen Universität Dresden nachstehende Promotionsordnung erlassen.