Anerkennung von Prüfungsleistungen
Ein Auslandsaufenthalt erweitert Ihren persönlichen Horizont - soll aber auch einen unmittelbaren Nutzen für Ihr Studium haben. Deshalb sollten die im Ausland erbrachten Studienleistungen von der Heimatuniversität anerkannt werden. Die Anerkennung erfolgt auf Basis des European Credit Transfer (ECTS) Systems, welches die Erfassung und Übertragung von Studienleistungen an einer anderen Hochschule ermöglicht.
Jeder Lehrveranstaltung wird hierbei eine bestimmte Anzahl von ECTS-Credits zugeordnet, die bei erfolgreich erbrachtem Leistungsnachweis (z.B. durch eine Klausur) vergeben werden. Ein Studienpensum eines vollen akademischen Jahres werden dabei 60 Credits, für ein Semester 30 und für ein Trimester 20 Credits vergeben, wenn die entsprechenden Leistungsnachweise erbracht wurden.
Folgendes ist dabei zu beachten:
In Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt klären Sie mit Ihrem/Ihrer Studienfachberater:in Ihres studierten Faches bzw. Teilfaches, welche Kurse der Zieluniversität Sie sich anrechnen lassen möchten. Wenn möglich, legen Sie den Lehrenden die Kursbeschreibung aus dem ECTS-Kurskatalog Ihrer Gasthochschule zur Prüfung vor.
Die ausgewählten Kurse tragen Sie in das Learning Agreement ein und lassen dieses entweder durch den bzw. die für das Austauschprogramm und Ihr Institut zuständigen Koordinator:in an der TU Dresden und an der Gasthochschule unterzeichnen.
Während des Auslandsaufenthaltes halten Sie sich an das Learning Agreement und besuchen die darin vereinbarten Kurse. Sollten Kurse kurzfristig gestrichen werden, setzen Sie sich umgehend mit den Ansprechpartner:innen an der TU Dresden bzw. der Gastuniversität in Verbindung, um eine Alternativlösung zu finden.
Am Ende des Auslandsaufenthaltes lassen Sie sich von Ihrer Gastuniversität ein Transcript of Records ausstellen, in dem belegt wird, dass Sie die entsprechenden Prüfungen bestanden haben.
Damit Ihre Leistungen anerkannt werden können, benötigen Sie die detaillierten Kursbeschreibungen der Gastuniversität (auf Englisch). Bitte besorgen Sie sich diese rechtzeitig.
Die Anerkennung der Prüfungsleistungen erfolgt nach der Rückkehr ebenfalls durch Ihren/Ihre Studienfachberater:in. Nach Ihrer Rückkehr wenden Sie sich an das Prüfungsamt Ihrer Fakultät, um die Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen zu beantragen. Dieses Verfahren beinhaltet einen entsprechenden - fakultätsspezifischen - Antrag, das Transcript of Records oder ein vergleichbares Zeugnis bzw. die detaillierten Kursbeschreibungen.
Folgende Schritte sind dabei zu beachten:
- Zunächst benötigen Sie das Transcript of Records Ihrer Gastuniversität und das entsprechende Formular zur Anerkennung Ihrer Prüfungsleistungen vom Prüfungsamt. Lehramtsstudierende benötigen den Antrag auf Anrechnung von Prüfungsleistungen und das Formular zur Anrechnung von im Ausland erworbenen Studien- bzw. Prüfungsleistungen des ZLSB.
- Damit gehen Sie zu Ihrem/Ihrer Studienfachberater:in, welche:r mit Ihnen zusammen die entsprechenden Formulare ausfüllt.
- Mit den ausgefüllten Formularen kehren Sie zum Prüfungsamt zurück.
Bitte beachten Sie, dass die Anerkennung der Leistungen nicht in allen Fällen direkt über das Prüfungsamt läuft; an manchen Fakultäten werden diese Aufgaben auch direkt durch die jeweiligen Fachvertreter:innen, durch Studienfachberater:in oder durch den/die Auslandsbeauftragte/n übernommen. Erkundigen Sie sich bitte im Prüfungsamt oder bei Ihrem Austauschkoordinator:innen nach dem Ablauf.