Praktikum
Praktika im Bachelor-Studium
Im BA-Studium können außeruniversitäre Praktika im Rahmen des AQUA-Bereichs angerechnet werden.
Diese Praktika dauern vier, fünf oder sechs Wochen und werden je nach Zeitraum mit sechs, acht oder zehn Credits angerechnet. Die Studierenden suchen sich selbständig einen Praktikumsplatz und lassen sich das Praktikum vor Beginn vom Praktikumsbeauftragten genehmigen. Zur Anmeldung beim Praktikumsbeauftragten ist eine Einverständniserklärung der Institution erforderlich, bei der das Praktikum durchgeführt werden soll.
Damit die Credits des Praktikums angerechnet werden können, muss ein Praktikumsbericht verfasst werden, der von einem Dozenten/einer Dozentin des Instituts für Geschichte gelesen wird. In der Wahl dieses Dozenten/dieser Dozentin sind die Studierenden frei. Der Dozent/die Dozentin bestätigt die Credits aufgrund des Praktikumsberichts und nach Vorlage einer Bestätigung, dass das Praktikum abgeleistet wurde.
Praktika im Master-Studium
In den vergangenen Jahren gab es wiederholt Fragen zu den Praktikumsberichten im Masterstudiengang. Um sowohl eine einheitliche als auch transparente und damit für alle Studierenden gleichermaßen faire Praxis zu gewährleisten, sollen die nachfolgenden Empfehlungen als Richtschnur für Studenten und Dozenten gleichermaßen dienen.
Zunächst ein grundsätzlicher Hinweis: Beide Praktikumsmodule im Masterstudiengang werden benotet. Grundlage der Benotung ist gemäß der Modulbeschreibungen einzig der Praktikumsbericht. Hierzu bedarf es einiger formaler und inhaltlicher Kriterien, die unten weiter ausgeführt werden. Die konkrete Ausgestaltung des Berichts erfolgt jedoch grundsätzlich und stets in Absprache mit dem/der jeweiligen Betreuer/in. Für die endgültige Bewertung kann auch das Praktikumszeugnis, das Teil der Anlagen des Praktikumsberichts ist, herangezogen werden.
Das Ziel des Praktikumsberichts ist es, entsprechend der in den Modulbeschreibungen formulierten Qualifikationsziele, auf der Basis einer angemessenen Literaturgrundlage das Praktikum in Bezug auf dessen Inhalte und Bezüge zum Studium sowie hinsichtlich zukünftiger Arbeitsfelder theoretisch zu reflektieren.
Im Modul PhF-MA-GBP (Großes Modul Berufspraxis) entfallen 150 Stunden Arbeitsaufwand (5 Credits) auf den Praktikumsbericht, im Modul PhF-MA-KBP 90 Stunden (3 Credits). Der Umfang des Praktikumsberichts sollte sich daher an Hausarbeiten gleichen Umfangs orientieren und im Modul PhF-MA-KBP in der Regel 10 Seiten und im Modul PhF-MA-GBP in der Regel 15 Seiten nicht unterschreiten.
Inhaltlich sind folgende Punkte zu berücksichtigen
- Vorstellung des Praktikumsträgers und der Praktikumsbetreuer/in
- Reflexion der eigenen Erwartungshaltung und Voraussetzungen
- Kurzüberblick über das gesamte Praktikum
- exemplarisch sind ausgewählte Tätigkeiten literaturgestützt zu reflektieren (hierzu ist in jedem Fall Rücksprache mit dem Betreuer des Praktikumsberichts zu nehmen, denn unterschiedliche Praktika führen hier zu jeweils sehr unterschiedlichen Herausforderungen)
Konkret kann dies beispielsweise bedeuten
- ein Tätigkeitsfeld hinsichtlich seiner Ausbildungsvoraussetzungen und gesellschaftlichen Relevanz vorzustellen (etwa im Bereich politischer Institutionen, Sozialarbeit, Marketing, Werbung, Öffentlichkeitsarbeit – ebenso ist dies aber auch für Tätigkeiten möglich, die einen engeren Bezug zur Geschichtswissenschaft haben, etwa im Archiv usw.), oder …
- ein Ausstellungsprojekt in seinen museumskundlichen Voraussetzungen, ggf. seiner geschichtswissenschaftlichen Vorarbeiten und Forschungskontexte sowie in seiner praktischen Durchführung vorzustellen, oder …
- Hilfstätigkeiten im Archiv, wie etwa Zuarbeiten bei der Erschließung von Beständen, sowohl archivfachlich als auch geschichtswissenschaftlich zu reflektieren
- schließlich sind sowohl ein Fazit in Bezug auf das Verhältnis von Praktikum und Studium und hinsichtlich der eigenen Erwartungshaltungen zu ziehen als auch das Praktikum insgesamt zu bewerten
Die Auswahl der Literatur und deren Bewertung erfolgen in Absprache mit den Betreuer/innen.
Zu den Anlagen gehört in jedem Fall ein von dem bzw. den Praktikumsträgern unterschriebener Nachweis über die Anzahl der erbrachten Arbeitsstunden während des Praktikums sowie das Praktikumszeugnis.