Prüfungsleistungen
ACHTUNG: Informationen zur Staatsexamensprüfung finden Sie hier.
Die vollständigen Studien- und Prüfungsordnungen der Studiengänge Geschichte finden Sie auf den Seiten der Philosophischen Fakultät bzw. beim Zentrum für Lehrerbildung, Schul- und Berufsbildungsforschung. Die aktuell-gültigen Modulbeschreibungen finden Sie in der jeweils letzten Satzung zur Änderung der Studienordnung. Dort wird detailliert aufgeführt, welche Prüfungsleistungen in den Modulen zu belegen sind und ebenso die Art der Lehrveranstaltungen, Anzahl der Credits bzw. Leistungspunkte sowie der Arbeitsumfang in Stunden. Zudem enthält jede Studienordnung einen Studienablaufplan, der besonders für Studienanfänger eine Hilfe sein soll, wie ein „Stundenplan“ aufbaut sein kann. Sie dürfen und sollen jedoch im Verlaufe ihres Studiums einen eigenen Weg durch die Module finden. Bei Fragen und Problemen helfen Ihnen die Studienberater gerne weiter.
Alle Angaben zum Stundenumfang sind in Semesterwochenstunden (SWS) angegeben. In der Regel hat eine Lehrveranstaltung den Umfang von zwei SWS. Ausnahme hiervon bildet das Einführende Proseminar bzw. Einführungsseminar in den Einführungsmodulen der jeweiligen Studiengänge, die jeweils vier SWS umfassen. Eine besondere Lehrform sind die Praxisseminare, die unterschiedlich lang sein können. Bitte auch hier immer auf die Kommentierungen in den Vorlesungsverzeichnissen achten.
Bitte nutzen Sie für schriftliche Prüfungsleistungen im Fach Geschichte das einheitliche Deckblatt, dass Sie sowohl als PDF als auch als Word-Datei hier herunterladen können:
Deckblatt für schriftliche Prüfungsleistungen (PDF)
Deckblatt für schriftliche Prüfungsleistungen (Word)
Bei Fragen zu Studien- und Prüfungsordnungen steht Ihnen weiterhin das Gemeinsame Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät und Fakultät SLK bzw. das Studienbüro Lehramt mit Rat und Tat zur Seite. Kontaktdaten und Sprechzeiten entnehmen Sie bitte der jeweiligen Homepage. Zu den Modalitäten und Fristen der Prüfungsanmeldung informieren Sie sich bitte ebenfalls auf den Seiten der Prüfungsämter.