Hinweise zum Übertitt in die neuen Studienordnungen (ab WiSe 2023/24)
- Zum Wintersemester 2023/24 wurden neue Studiendokumente für das Lehramtsstudium im Fach Geschichte in Kraft gesetzt.
- Ein freiwilliger Übertritt zu den neuen Studiendokumenten (insb. Studienordnung) ist nicht möglich!
- Ein Studiengangswechsel (innerhalb der drei Lehramtsstudiengänge [OS, GYM, BBS] sowie aus einem fachwissenschaftlichen Studiengang [B.A.; M.A.] in einen Lehramtsstudiengang)
oder ein Studienfachwechsel (im anderen Studienfach, Fächerkategorie 1)
erfordert ab WiSe 2023/24 den Übertritt zu den neuen Studiendokumenten
- auch im Fach Geschichte! - Bei einem Wechsel von den alten Studiendokumenten zu den neuen Studiendokumenten gelten die folgenden Regeln zur Anerkennung der Prüfungsleistungen und Module:
- Grundlage der Anerkennung ist diese ÄQUIVALENZTABELLE (Excel).
- Einen Überblick zum Aufbau des neuen Lehramtsstudiums im Fach Geschichte (inkl. Modul- und Prüfungsnummern sowie idealtypischem Ablaufplan) finden Sie hier.
- Allgemeine Hinweise zur Vorbereitung und Durchführung der Anrechnung finden Sie hier.
WICHTIG: Es erfolgt ausdrücklich KEINE ANRECHNUNG ohne Gespräch im Rahmen der Sprechstunde! Außerdem weisen wir Sie darauf hin, dass wir Sie bei der Anrechnung BERATEN und diese am Ende BESTÄTIGEN, die Tabelle zur Anrechnung allerdings von Ihnen auszufüllen ist.
- Es können nur abgeschlossene Module anerkannt werden.
Zu berücksichtigen ist außerdem, dass zur Anerkennung der epochenbezogenen Basismodule (Antike / Mittelalter / Frühe Neuzeit / Neuere Geschichte / Neueste Geschichte und Zeitgeschichte) jeweils mindestens zwei Module abgeschlossen sein müssen
- Antike + Mittelalter
- Frühe Neuzeit + Neuere Geschichte oder Frühe Neuzeit + Neuere Geschichte oder Neuere Geschichte + Neueste Geschichte und Zeitgeschichte. - Ausstehende Leistungen bereits begonnener, aber noch nicht abgeschlossener Module können vorläufig über ein Formblatt erfasst werden. Nach erfolgtem Wechsel zu den neuen Studiendokumenten ist das in HISQIS nicht mehr möglich.
- In der Regel gehen keine von Ihnen erworbenen Leistungspunkte verloren, sondern können im Rahmen der neuen Studienordnungen angerechnet werden!
- Das FORMBLATT ZUR ERFASSUNG UND SPÄTEREN ANRECHNUNG ENTSPRECHENDER PRÜFUNGSLEISTUNGEN finden Sie hier.
(Bitte beachten Sie die Hinweise auf dem Formblatt)