Anrechnung von Prüfungsleistungen und Modulen
Allgemeine Informationen
- 1. Informieren Sie sich zunächst über den Ablauf der Anerkennung bei der Studienberatung des ZLSB sowie mithilfe des Merkblatts zum Antrag auf Anrechnung von Prüfungsleistungen und ggf. den Informationen zu Studienbezogenen Auslandsaufenthalten
- 2. Vereinbaren Sie einen Termin (in Präsenz oder im ZOOM-Meeting) mit der Studienfachberatung Lehramt Geschichte über die TERMINVERGABE in OPAL oder - sofern Sie von außerhalb nach Dresden wechseln wollen - per E-Mail an
WICHTIG: Es erfolgt ausdrücklich KEINE ANRECHNUNG außerhalb der Sprechstunde! Zudem weisen wir Sie darauf hin, dass wir Sie bei der Anrechnung BERATEN und diese am Ende BESTÄTIGEN, der Antrag auf Anrechnung von Prüfungsleistungen aber von Ihnen zu bearbeiten ist.
- 3. Bereiten Sie den Antrag auf Anrechnung von Prüfungsleistungen
selbstständig vor, bevor Sie den Termin wahrnehmen.
Ergänzende Hinweise zum universitätsinternen Übertritt in eine neue Studienordnung (ab WiSe 2023/24) durch den Wechsel des anderen Studienfachs oder der Schulart finden Sie hier.]- Füllen Sie Seite 1 des Formblatts digital aus
- Notieren Sie ab Seite 2 des Formblatts, welche von Ihnen bislang erbrachten Leistungen mit den Leistungen in Ihrem Zielstudiengang/-fach (vgl. Studienordnungen) an der TU Dresden korrespondieren.
- Erfassen Sie die neuen Modulnamen und -nummern; die Art und Bezeichnung der korrespondieren Leistung (Modul oder konrekte Prüfungsleistung) sowie die anzuerkennende Zahl der Leistungspunkte nach der Studienordnung Ihres Zielstudiengangs/-fachs
- Nutzen Sie zu diesem Zweck und halten Sie für den Beratungstermin bereit
- die Studienordnung Ihres Zielstudiengangs/-fachs
- Ihre bisherige Studienordnung (insb. bei Wechsel von einer anderen Universität/Hochschule an die TU Dresden sind die Studienordnung sowie ggf. weiterführende Dokumente der Studienfachberatung zur Verfügung zu stellen)
- einen offiziellen Transcript of records / Leistungsnachweis über die von Ihnen bislang erbrachten Prüfungsleistungen und abgeschlossenen Module inkl. Angabe der Bewertung und der erworbenen Leistungspunkte/Credits (in der Regel ausgestellt vom zuständigen Prüfungsamt der Universität)
- sowie ggf. Scheine zu weiteren Prüfungsvorleistungen und Prüfungsleistungen (als Original oder beglaubigte Kopie)
- Es kann sein, dass auf Nachfrage für die richtige Einordnung bereits erbrachter Leistungen weitere Nachweise vorzulegen sind - z.B. Informationen zu den betreffenden Lehrveranstaltungen (Auszug aus Vorlesungsverzeichnis/Katalog; offizieller Semesterablaufplan), Kopie/Digitalisat der Prüfungsleistung; Bestätigung durch Dozent:in, etc.
- Senden Sie die oben genannten Dokumente bis zum vereinbarten Termin als PDF (Titel des Formulars: Name, Vorname, Antrag Anerkennung.pdf) an
- 4. Nehmen Sie den Termin mit der Studienfachberatung wahr.
Erfolgt das Gespräch in Präsenz, dann bringen Sie das vorausgefüllte Formblatt zur weiteren Bearbeitung mit!
Es erfolgt keine Anrechnung ohne Gespräch!
- 5. Leiten Sie das von Ihnen und der Studienfachberatung ausgefüllte Formblatt an das Prüfungsamt des ZLSB / den Prüfungsausschuss weiter.
Wir sind nicht für Fragen zu oder die Anerkennung von Lateinkenntnissen, Latinum oder modernen Fremdsprachen im Rahmen Ihres Lehramtsstudiums im Fach Geschichte zuständig! Wenden Sie sich in diesem Fall an die Sprachausbildung TU Dresden oder Ihre Ansprechpartner:innen beim Landesamt für Schule und Bildung.