Essay
Anforderungen:
In einem Essay sollen die Studierenden in knapper Form und begrenztem Zeitrahmen eine strittige Frage bzw. These in einem größeren Betrachtungsrahmen erörtern. Entscheidend sind dabei die Schlüssigkeit der Argumentation, das Aufzeigen und Verknüpfen größerer Zusammenhänge sowie das differenzierte Abwägen unterschiedlicher Positionen. Es wird keine detaillierte und vollständige Darstellung der einschlägigen Fakten erwartet, vielmehr das Herausgreifen charakteristischer Beispiele, die eine bestimmte Position stützen oder in Frage stellen. Entsprechend sind auch keine exakten Quellennachweise innerhalb des Textes erforderlich. Es genügt, die wichtigsten verwendeten Quellen in einem nachgestellten Verzeichnis anzugeben und bei Entlehnung wichtiger Auffassungen und Argumente den Namen des Urhebers im Text zu erwähnen. Die Fragestellungen werden in der Regel vom Prüfer vorgegeben. Sie sollen so gewählt werden, dass das Thema aus dem Fakten- und Diskussionszusammenhang der zugehörigen Lehrveranstaltung ohne aufwändige Recherchen bearbeitet werden kann. Richtwerte für den Umfang sind 5 Textseiten (entspricht 11.000 Zeichen inkl. Leerzeichen), für die Bearbeitungszeit 30 Stunden und für den Bearbeitungszeitraum 14 Tage. Die Anforderungen an das Essay müssen durch den Prüfer vorab möglichst genau bekannt gegeben werden.
Zeitrahmen:
Der Prüfer legt bei der Ausgabe des Themas zugleich das Datum der Abgabe fest (in der Regel 14 Tage nach Ausgabe des Themas) und dokumentiert diesen Termin. Eine Bestätigung des Termins durch Unterschrift des Studenten ist zu empfehlen. Der Bearbeitungszeitraum sollte nicht mit der Vorbereitungszeit auf die Abschlussprüfungen am Ende der Vorlesungszeit und auch nicht mit den Abgabeterminen der Seminararbeiten am Ende der Semesterferien zusammenfallen. Als Bearbeitungszeiträume der Essays empfehlen sich daher zwei Semesterphasen: a) die Zeit etwa ab der Mitte des Seminars bis zur viertletzten Vorlesungswoche oder b) die ersten Wochen der Semesterferien. Die Korrektur und die Abgabe der Notenliste sollte spätestens bis zum Ende des jeweiligen Semesters (31. März bzw. 30. September) erfolgen.
Anmeldung, Bewertung, Dokumentation:
s. allgemein unter Prüfungsleistungen.
Korrigierte Essays werden nicht direkt an die Studierenden ausgegeben, sondern im Sekretariat gesammelt und archiviert. Ein Versand auf dem einfachen Postweg sollte nach Möglichkeit vermieden werden. Im Fall von Essays ist es wünschenswert, dass die Studierenden Gelegenheit zur Einsichtnahme bekommen, weil in den Korrekturanmerkungen oft wichtige Hinweise für künftige schriftliche Arbeiten enthalten sind. Die Prüfer bzw. Mitarbeiter des Lehrstuhls sind deshalb gehalten, regelmäßig Ansichtstermine anzubieten, in denen die Studierenden ihre korrigierten Arbeiten unter Aufsicht ausreichend lange einsehen können.
Wiederholungsprüfung:
Hier gelten die gleichen Regelungen wie allgemein für Prüfungsleistungen. Zu beachten ist, dass bei einem Essay im Fall einer Wiederholungsprüfung grundsätzlich ein neues Thema ausgegeben werden muss.