Mündliche Prüfung
Termine:
Die Arbeitsbelastung der BA-Studierenden sollte in etwa gleichmäßig über die Vorlesungszeit und die Semesterferien verteilt sein. Es empfiehlt sich daher, mündliche Prüfungen in der zweiten Hälfte des letzten Semestermonats (15.-31. März bzw. 15.-30. September) stattfinden zu lassen. Der genaue Prüfungstermin muss rechtzeitig vor Ende der Vorlesungszeit bekannt gegeben werden.
Form:
Mündliche Prüfungen gibt es im Fach Musikwissenschaft nur in den Grundmodulen Ältere Musikgeschichte im Überblick und Neuere Musikgeschichte im Überblick sowie im Ergänzungsmodul Musikgeschichte im Überblick. Hier wird der gesamte Stoff des Moduls in seiner Breite geprüft. Bei Kernbereich-Studierenden wird auf die Werke, die in den entsprechenden Repertoiretraining-Tutorien behandelt wurden, vertieft eingegangen. Darüber hinaus werden keine Vertiefungsschwerpunkte vereinbart. Die Prüfung dauert für Kernbereich-Studierende 30 bis 40 Minuten, für Ergänzungsbereich-Studierende 20 bis 30 Minuten.
Anmeldung, Bewertung:
s. unter Prüfungsleistungen.
Dokumentation:
Mündliche Prüfungen werden in der Regel vor einem Prüfer und einem sachkundigen Beisitzer abgelegt. Der Beisitzer führt ein Protokoll, in dem die wesentlichen Gegenstände und Ergebnisse der mündlichen Prüfungsleistung festgehalten werden. Dazu kann das Formblatt Prüfungsprotokoll verwendet werden.
Jeder Prüfer erhält gegen Ende der Vorlesungszeit im Sekretariat eine Notenliste, auf der die Namen aller Studierenden erfasst sind, die sich in HISQIS angemeldet haben. Nach Abschluss der mündlichen Prüfungen ist diese Liste mit allen eingetragenen Noten sowie den Prüfungsprotokollen im Sekretariat abzugeben. Die Protokolldokumente werden im Institut archiviert.