20.01.2022
Sonderregelung zum Rücktritt von Prüfungen der Philosophischen Fakultät und der Fakultät SLK
Für die Studiengänge der Philosophischen Fakultät und der Fakultät SLK wurden folgenden coronabedingte Sonderregelung beschlossen: Die mündlichen und schriftlichen Prüfungsleistungen des Wintersemesters 2021/22 können bis zum Tag vor dem Prüfungsdatum abgemeldet werden. Dafür müssen die Studierenden die Abmeldung beim Prüfungsamt im Studienbüro GSW in der vorgegebenen Frist anzeigen. Dies geht schriftlich per formlosem Antrag oder E-Mail.