Prüfungsamt des Bereichs Geistes- und Sozialwissenschaften
Inhaltsverzeichnis
Prüfungen im Sommersemester 2026
Online-Anmeldung für reguläre Prüfungen des Sommersemesters 2026
15.05. bis 03.07.2026
statt. Diese Frist gilt auch für fast alle Prüfungen in Teilfächern, Ergänzungsbereichen und Fachbereichen aus anderen Fakultäten. Über evtl. Ausnahmen werden die davon betroffenen Studierenden gesondert informiert.
Anmeldungen für vorgezogene Prüfungen im Bereich Wirtschaftswissenschaften sind bis zum 1. Juni 2026 möglich.
Die Online-Anmeldung für Prüfungsvorleistungen im BA-Studiengang Soziologie (PO 2016) und im EB Soziologie findet
vom 01. bis 15.05.2026
statt.
Aufgrund der Erfahrungen vergangener Semester möchten wir Sie dringend bitten, die Anmeldungen möglichst sofort nach Anmeldebeginn vorzunehmen. Kurz vor Fristende häufen sich die Anfragen und damit die Bearbeitungszeiten. Für evtl. Erforderliche Rücksprachen mit Prüfenden oder weiteren Klärungen bleiben dann oft keine Zeit mehr. Auch Fehlentscheidungen beim Belegen von Lehrveranstaltungen, die Sie durch die Prüfungsanmeldung feststellen, können dann nicht mehr korrigiert werden.
Zuständigkeiten des Prüfungsamtes
Die Mitarbeiterinnen des Prüfungsamtes des Studienbüros GSW beraten Sie gern zu den untenstehenden Anliegen und Themen. Bitte beachten Sie auch die Informationen unter Aktuelles
Prüfungsangelegenheiten
Das Prüfungsamt informiert über Prüfungstermine, ist zuständig für die An- und Abmeldung von Prüfungen, den Prüfungsrücktritt aus wichtigem Grund, das vorzeitige Ablegen oder Wiederholen von Prüfungen.
Zu den Prüfungsangelegenheiten
Anrechnung von Prüfungsleistungen - aus dem Ausland, aus anderen Universitäten/Hochschulen und intern bei Studiengangs- oder Fachwechsel
Wenn Sie an einer anderen Universität oder Hochschule in Deutschland oder im Ausland (z. B. im Rahmen von ERASMUS) Prüfungsleistungen erbracht haben, dann können diese auf Antrag angerechnet werden. Gleiches ist im Zusammenhang mit einem Studiengangs- oder Fachwechsel möglich. Ihr erster Weg führt dabei immer zur Studienberatung, wo die Äquivalenz der Leistungen geprüft wird und ein Votum für den Prüfungsausschuss erstellt wird.
Zur Anrechnung von Prüfungsleistungen
AQUA
Die Studierenden sollen im Bereich der Allgemeinen Qualifikation (AQua) vor allem fächerübergreifende Qualifikationen erwerben, die in Studium und Beruf gleichermaßen von Nutzen sind.
Zu den Regelungen für AQUA
Abschlussarbeiten
Das Prüfungsamt ist zuständig für die Anmeldung, Ausgabe und Abgabe von Bachelor-, Master- und Diplomarbeiten sowie deren Wiederholung und die Zeugnisausstellung.
Mutterschutz
Die Hochschule ist für die Sicherstellung des Mutterschutzes verantwortlich. Die Hochschule kann die Vorgaben zum Mutterschutz nur wirkungsvoll umsetzen bzw. die evtl. erforderlichen Schutzmaßnahmen (§ 9 bis § 12 MuSchG) nur ergreifen, wenn Sie Ihre Schwangerschaft den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen Ihres Prüfungsamtes zeitnah mitteilen.
Mehr zum Mutterschutz (Login notwendig)
BAföG
Jede:r Studierende, der BAföG erhält, wird vier Semester lang ohne Leistungsüberprüfung gefördert. Ab dem 5. Fachsemester wird Ausbildungsförderung nur dann geleistet, wenn der Studierende nachweist, dass er für jedes studierte Fach die zum Ende des 4. Fachsemesters für dieses Fach „üblichen Leistungen“ erbracht hat. Diesen Nachweis erhalten Sie von Ihrem Prüfungsamt.
Sonstiges
Das Prüfungsamt ist zuständig für die Erstellung Ihrer Notenübersicht, hilft Ihnen beim Finden Ihrer Studiendokumente und stellt weitere Bescheinigungen und Beglaubigungen aus. Außerdem unterstützt das Prüfungsamt die Prüfungsausschüsse administrativ.
Ansprechpartnerinnen / Terminbuchungstool für die Beratung vor Ort
Gern beraten wir Sie persönlich sowie telefonisch oder per E-Mail (bitte immer Matrikelnummer und Studiengang angeben). Für persönliche Termine vor Ort buchen Sie bitte einen Termin.
Die Kontaktdaten und das Terminbuchungstool finden Sie hier
Prüfungsausschüsse
Aufgabe der Prüfungsausschüsse ist es u. a., auf die Einhaltung der Studien- und Prüfungsordnungen zu achten sowie Prüfer zu bestellen. Die Prüfungsausschüsse beschäftigen sich mit Sonderfällen, die im Zusammenhang mit Prüfungen und Prüfungsleistungen stehen (z. B. Anerkennung von an anderen Universitäten oder im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen, Prüfungsverschiebungen aufgrund von Krankheit, Plagiatsvorwürfe und Täuschungsversuche). Die einzelnen Prüfungsausschüsse setzen sich jeweils aus Vertretern der Gruppe der Professorinnen und Professoren sowie deren Stellvertreter:innen, der Gruppe des wissenschaftlichen Personals und der Gruppe der Studierenden zusammensetzen. Die Besetzung der Prüfungsausschüsse erfolgt in Übereinstimmung mit der jeweiligen Prüfungsordnung.
Prüfungsausschüsse der Fakultät Erziehungswissenschaften
Prüfungsausschüsse der Philosophischen Fakultät
Prüfungsausschüsse der Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften
Prüfungsausschuss Bereichsstudiengang "Digital Humanities" (Master)
Formulare
Im Downloadbereich finden Sie alle Formulare.
Gesetze und Ordnungen
Auf der Seite Gesetze und Ordnungen finden Sie Links zu allen für Ihr Studium relevanten Gesetzen und Ordnungen.