Praktikum
Pflichtparktikum während des Studiums
In der vorlesungsfreien Zeit des ersten Semesters, d.h. in den Monaten Februar und März bzw. August September, absolvieren unsere Studierenden ein mindestens vierwöchiges Praktikum, über das am Ende ein Bericht zu verfassen ist. Das Praktikum kann nach Wahl bei Behörden oder Gerichten, in Unternehmen oder Rechtsanwaltskanzleien im In- und Ausland absolviert werden. Informationen dazu erhalten unsere Studierenden regelmäßig zum Anfang ihres Studiums. Natürlich besteht die Möglichkeit, das Pflichtpraktikum auch länger als 4 Wochen zu absolvieren, beispielsweise in einem Praktikumssemester. Hier bietet sich die Möglichkeit, eine der folgenden Optionen in Betracht zu ziehen, da diese oft eine längere Praktikumsdauer voraussetzen:
Unsere Studenten haben die Möglichkeit, an dem STEP Programm von ELSA Deutschland e.V. teilzunehmen. Bei dem STEP Traineeships handelt es sich um ausgeschriebene Stellen, die einmal im Semester veröffentlicht werden. Die Praktika werden meistens bezahlt, die Dauer und finanzielle Förderung hängt von der jeweils ausgeschriebenen Stelle ab.
Förderdauer |
2 - 12 Monate |
Geförderte Praktikumsstellen/ Art der Stelle |
Jede Art von Praktikum, auch jede Art von staatlichen/nationalen Ämtern und Institutionen (z.B. UKIPO, DPMA) in Europa (nicht nur EU-Länder), alle EU-Institutionen sind ausgeschlossen. |
Höhe der Finanzierung |
Länderspezifisches Stipendium |
Weiteres |
Erasmus+ unterstützt Auslandspraktika (Praktika, Praxissemester usw.) für Studierende, die derzeit an Hochschulen in Programmländern auf Bachelor- und Masterebene eingeschrieben sind, sowie für Doktoranden. Diese Möglichkeiten stehen auch Hochschulabsolventen offen. In diesem Fall müssen Sie sich bewerben, während Sie noch immatrikuliert sind, Sie können Ihr Praktikum in der Zeit von einem Jahr nach dem Datum Ihres Abschlusses absolvieren. Studierende, die bereits ein Erasmus+-Stipendium erhalten haben, können sich ebenfalls für das Erasmus+-Praktikum bewerben. Sie können mehrmals von einem Austausch im Ausland mit Erasmus+ profitieren, entweder als Student oder als Praktikant, aber Ihre Gesamtauslandszeit (Auslandsstudienzeiten eingeschlossen) darf 12 Monate innerhalb eines Studienzyklus nicht überschreiten. |
Förderdauer |
6 Wochen - 6 Monate |
Geförderte Praktikumsstellen/ Art der Stelle |
Weltweit jede Art von Praktikum - überall außerhalb des Erasmus+-Gebiets. |
Höhe der Finanzierung |
Länderspezifisches Stipendium |
Weiteres |
Eine Förderung ist nur in einem Kalenderjahr möglich (eine Förderung von Dezember bis Januar ist demnach nicht möglich). |
Leonardo - Portal der TU Dresden:
Informationen und Beratung zu Fördermöglichkeiten des Praktikums finden Sie auch über das Leonardo-Büro der Tu Dresden, insbesondere zu den Programmen Erasmus+ und Promos.
Santander Stipendien für Praktika in Sachsen
Mit dem Programm TUD - Santander Stipendien für Praktika möchten die TU Dresden und Santander einen Beitrag zur Steigerung der Attraktivität von Absolventen der Geistes- und Sozialwissenschaften für Unternehmen in Sachsen leisten. Geförderte Praktika in sächsischen Unternehmen sollen den Studenten einen niedrigschwelligen Zugang zur Wirtschaft ermöglichen. Die breit gefächerte Ausbildung praxisbezogener Fähigkeiten in den Praktika unterstützt die Quereinstiegsmöglichkeiten in die sächsische Wirtschaft.
DAAD – Kurzstipendien für Praktika im Ausland:
Förderdauer |
40 Tage - 3 Monate |
Geförderte Praktikumsstellen/ Art der Stelle |
Praktikumsstellen innerhalb Internationaler Organisationen |
Höhe der Finanzierung |
Länderspezifisches Stipendium
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ELSA Delegations
Das Delegationsprogramm bietet Ihnen die Möglichkeit, einen Einblick in die WIPO oder andere internationale Organisationen zu bekommen. Diese sind keine Praktika und können auch nicht als solche im LLM IP-Programm bewertet werden, sind aber eine tolle Möglichkeit, die Institutionen von der anderen Seite kennenzulernen. Mehr über das Delegationsprogramm finden Sie hier.