Masterarbeit
Mit der Masterarbeit wird die Fähigkeit zu selbständiger wissenschaftlicher Forschung auf dem Gebiet des Rechts des Geistigen Eigentums, Wettbewerbs-, Datenschutz- oder Medienrechts nachgewiesen. Das Thema der Masterarbeit kann frei gewählt werden, die Ausgabe erfolgt in Absprache mit den Institutsmitgliedern und dem Betreuer. Insgesamt beträgt die Bearbeitungszeit für die Anfertigung der Abschlussarbeit 13 Wochen, idealerweise beginnt die Bearbeitung im 2. Semester des Masterstudiums. Die Bearbeitung sollte jedoch bis spätestens ein Jahr nach dem letzten Studiensemester abgeschlossen sein. Um ein möglichst erfolgreiches Ergebnis zu erzielen, ist während der Bearbeitungszeit eine Präsentation der Forschungsfrage im Rahmen eines Kolloquiums vorgesehen. Im Rahmen dieses Kolloquiums werden die Ziele der Untersuchung definiert und besprochen. Das Kolloquium bietet die Gelegenheit, mit dem Betreuer, Kommilitonen und Institutsmitgliedern die zu untersuchende Rechtsfragen zu diskutieren. Wir unterstützen die eigenständige Publikation besonders guter Masterarbeiten in deutschen oder internationalen Fachzeitschriften.
- Ziel der Masterarbeit: Nachweis der Fähigkeit zur selbstständigen wissenschaftlichen Forschung.
- Thema: frei wählbar, in Absprache mit den Institutsmitgliedern
- Bearbeitungszeit: 13 Wochen
- Zeitpunkt: 2. Semester, spätestens 1 Jahr nach Studienbeginn
- Kolloquium: Während der Bearbeitungszeit, Möglichkeit zur Diskussion offener Fragen