Seattle
Seattle gilt als ungemein lebenswerte Stadt und bietet ein vielfältiges Angebot an Freizeitbeschäftigungen. Zu Ausflügen laden die wunderschönen Berglandschaften und Nationalparks ein, von denen Seattle umgeben ist. Für ein verlängertes Wochenende lohnt sich auch ein Abstecher ins nahegelegene Portland oder in das schöne Kanada.
Da Seattle zu den führenden Technologiezentren der USA gehört, ist die Umgebung der University of Washington ideal, um intensiv in das Recht des Geistigen Eigentums einzutauchen. Das zur Juristischen Fakultät gehörende „Center for Advanced Study and Research on Intellectual Property“ (CASRIP) bietet ein umfangreiches Kursangebot zum Recht des Geistigen Eigentums, das durch Vorträge von Praktikern aus Wirtschaft und Industrie ergänzt wird. Vor diesem Hintergrund ist das Recht des Geistigen Eigentums mit seinen Auswirkungen auf die technologische Innovation Schwerpunkt des LL.M.-Programms der University of Washington, an dessen Veranstaltungen unsere Studenten jeweils im Wintersemester teilnehmen. Hierauf richtet sich auch der Fokus der Seminare zum Patent-, Urheber- und Markenrecht. Die Fragestellungen beschränken sich dabei nicht nur auf das amerikanische Recht, sondern sind international ausgerichtet. Auch bei den Studenten spiegelt sich die Internationalität wider. Unsere Teilnehmer treffen hier auf Kommilitonen aus den USA, Kanada, Japan, China, Brasilien, Spanien und vielen weiteren Ländern.
Semesterablauf
Unsere Studenten studieren an der University of Washington von Ende September bis Mitte März. Das Semester ist in 2 Terms unterteilt. Im ersten Term, der von Mitte September bis Mitte Dezember geht, werden die Grundlagenveranstaltungen auf dem Gebiet des Geistigen Eigentums (Copyright Law, Trademark and Trade Secret Law sowie Patent Law) angeboten. Im zweiten Term von Januar bis Mitte März können dann die diese Vorlesungen vertiefenden Seminare besucht werden.
Lehrveranstaltungen
Da nicht die an amerikanischen Universitäten üblichen Studiengebühren gezahlt werden, werden Sie an der University of Washington als "visiting student" geführt. Sie verfolgen einen sog. betreuten "internship plan", dessen Ziel die Anfertigung einer Seminararbeit ist. Das Thema dieses sog. „research papers“ kann in Absprache mit der zuständigen Lehrkraft selbst gewählt werden. Begleitend können die Vorlesungen zum US-amerikanischen Recht des Geistigen Eigentums besucht werden. Von den Studierenden wird die Teilnahme an einem Seminar im Patent- oder Markenrecht, angeboten von Prof. Toshiko Takenaka erwartet.
Aufgrund des Status als „visiting student“ können die Vorlesungen nur in Absprache mit den jeweils lehrenden Professoren besucht werden. Diese sind aber in der Regel sehr offen und freuen sich über internationale Studenten. Noten bekommt man von den einzelnen Professoren jedoch nicht.
Der Stundenplan kann hier aufgerufen werden: https://www.law.washington.edu/coursecatalog/schedules/default.aspx.
Prüfungsleistungen
Es wird lediglich das „research paper“ bewertet, sodass weder Klausuren geschrieben, noch Mitarbeitsnoten vergeben werden. Um dem Verlauf der Vorlesung folgen zu können, sollten aber insbesondere die (teilweise sehr umfangreichen und zeitaufwendigen) „reading assignments“ erledigt werden. Dies kann dazu führen, dass weniger Zeit für das „research paper“ bleibt. Mit gutem Zeitmanagement ist es jedoch zu schaffen.
Weitere Hinweise/ Formalitäten/ Voraussetzungen
Da die USA sehr strenge Anforderungen an eine Einreise/ein Studium stellt, müssen folgende (zusätzliche) Dokumente nach der Zulassung zum Studium durch die TU-Dresden bei der University of Washington eingereicht werden. Dabei handelt es sich neben einem Nachweis der Sprachkenntnisse, einem CV/Lebenslauf (auf Englisch) und der Kopie des Reisepasses (dieser muss mindestens noch 6 Monate nach Ende des Aufenthalts in Seattle gültig sein) um das VISIT J Visa Request Form (das ist das Bewerbungsformular für das Programm), Training/Internship Placement Plan (wird Ihnen direkt aus Seattle nach Zulassung durch uns zugesandt) und einen sog. Funding Letter (Die University of Washington verlangt einen Nachweis darüber, dass die Finanzierung für den gesamten Aufenthalt gewährleistet ist. (Hierfür muss nachgewiesen werden, dass die anfallenden Kosten für Miete, Krankenversicherung, Lebenshaltung etc. zur Verfügung stehen. Die Kosten werden durch die Universität berechnet. Der Nachweis ist Voraussetzung für die Erteilung des DS-2019-Formulars, das für das Visum benötigt wird).
Studiengebühren |
Erforderliche Sprachkenntnisse |
Nützliche Links: |
UW School of Law - Intellectual Property Law and Policy Graduate Program |