Das Institut für Technik- und Umweltrecht
Die Gründung des Instituts für Technik- und Umweltrecht der Juristischen Fakultät der Technischen Universität Dresden geht auf Entscheidungen der Universitätsleitung aus dem Jahre 1992 und auf einen Erlass des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst vom Mai 1994 zurück. Es wird von Univ.-Prof. Dr. Martin Schulte (Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht unter besonderer Berücksichtigung von Umwelt- und Technikrecht an der TU Dresden) als geschäftsführender Direktor geleitet und beschäftigt sich mit Fragen des Umwelt-, Planungs- und Technikrechts sowohl auf nationaler, als auch auf supranationaler und internationaler Ebene. Zudem bestehen ausgewiesene Expertisen des ITUR im Bereich des Öffentlichen Wirtschaftsrechts, mithin der Wirtschaftsförderung, -lenkung, -überwachung und -regulierung, sowie des Datenschutzrechts. Analysen in diesen Forschungsbereichen haben in der Regel eine interdisziplinäre, anwendungsorientierte Ausrichtung und schließen sehr häufig Thematiken des Verfassungs- und Verwaltungsrechts ein.
Zu den Hauptanliegen des ITUR gehören die Förderung des Erfahrungsaustausches zwischen Forschung und Praxis sowie die fächerübergreifende Zusammenarbeit. So hat das ITUR bereits vielfältige Forschungsvorhaben in Kooperation mit Forschungseinrichtungen anderer Disziplinen durchgeführt. Zu den Mitgliedern des ITUR zählen zudem nicht nur Wissenschaftler sondern auch in verschiedenen Rechtsbereichen erfahrene und anerkannte Praktiker. Die Ergebnisse der umfangreichen Forschungstätigkeit haben Eingang in zahlreiche Publikationen gefunden. Schließlich gewährleistet das ITUR im Rahmen der Lehre den Transfer juristischen Sachverstandes in die rechtswissenschaftliche und fachliche Ausbildung.