Vorlesungen Prof. Dr. Wolf im Wintersemester 2019-2020
Bachelorstudiengang
Dozent |
Prof. Dr. Maik Wolf |
Zeit und Ort | Mittwoch, 13:00–14:30 Uhr, GER/037/H |
Art | Wahlpflichtveranstaltung im Aufbaumodul des Studienschwerpunkts Wirtschaftsrecht |
Beginn | 16. Oktober 2019 |
Zielgruppe | 5. Fachsemester, BA Law in Context |
Vorkenntnisse | Grundkenntnisse des Vertragsrechts, Verwaltungs- und Verfassungsrechts sind wünschenswert. Angeraten wird, parallel Vorlesungen zum Kartellrecht, zum Regulierungsverwaltungsrecht und zum Telekommunikationsrecht zu belegen. |
Inhalt | Eine leistungsfähige Energieversorgung, beurteilt nach den Kriterien Sicherheit, Preiswürdigkeit und Umweltverträglichkeit, ist die unverzichtbare Voraussetzung für ein funktionsfähiges Gemeinwesen. Die leitungsgebundenen Energien Elektrizität, Gas und Fernwärme sind technisch-wirtschaftlichen Besonderheiten für die Versorgungstätigkeit ausgesetzt, die einen speziellen Rechtsrahmen erforderlich machen. Die Vorlesung behandelt die wesentlichen Elemente des heutigen Energiewirtschaftsrechts. Im Mittelpunkt der Erörterung stehen einerseits die Rechtsbeziehungen der Energieversorgungsunternehmen untereinander sowie zu ihren Kunden und andererseits die umfangreiche staatliche Steuerung, die für den Netzbetrieb in der Elektrizitäts-und Gaswirtschaft erfolgt. Darüber hinaus werden weitere behördliche Aufsichtskompetenzen erörtert. Einen zusätzlichen Schwerpunktbilden die spezifischen Fördersysteme für regenerative Energien und für die Kraft-Wärme-Kopplung in der Elektrizitätswirtschaft. Schließlich werden aktuelle Reformforderungen behandelt. Trotz der spezialrechtlichen Ausgestaltung des Energierechts bestehenzahlreiche Verbindungen zu grundlegenden zivil- und öffentlich-rechtlichen Fragestellungen. Der besondere Reiz, zugleich aber die besonderen Schwierigkeiten des Energierechts liegen darin, dass es sich um eine Rechtsmaterie in der Gemengelage von Zivilrecht und öffentlichem Recht handelt. Dies stellt, in Verbindung mit den für das Verständnis der Materie unverzichtbar zu erfassenden technisch-wirtschaftlichen Besonderheiten der Strom-, Gas- und Fernwärmeversorgung, besondere Anforderungen an die Befassung mit energierechtlichen Fragen. Die technisch-wirtschaftlichen Aspekte werden in dem erforderlichen Umfang in die Vorlesung miteinbezogen. |
Literaturhinweise | Den Teilnehmern wird im Laufe der Veranstaltung Vertiefungsmaterial mit gezielten Lesehinweisen zur Verfügung gestellt. Für die Vorlesung zwingend benötigt werden die einschlägigen energierechtlichen Texte auf aktuellstem Stand, z. B. die aktuelle Textsammlung „Energierecht“, dtv-Verlag. |
Materialien |
OPAL-Kurs |
Klausur | 2020 |
Vorlesung Kartellrecht - Allgemeines Kartellrecht
Dozent |
Prof. Dr. Maik Wolf |
Zeit und Ort | Dienstag, 13:00–14:30 Uhr, GER/037H |
Art | Wahlpflichtveranstaltung im Aufbaumodul des Studienschwerpunkts Wirtschaftsrecht |
Beginn | 15. Oktober 2019 |
Zielgruppe | 5. Fachsemester BA Law in Context |
Vorkenntnisse | Vertiefte Kenntnisse im Zivilrecht, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht, erforderlich. |
Inhalt | Die Veranstaltung behandelt anhand von Fällen die Grundlagen des deutschen und europäischen Kartellrechts („competition law“) einschließlich des Verbots wettbewerbsbeschränkender Absprachen, der missbräuchlichen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung und der Fusionskontrolle sowie dessen systematische Stellung in der Rechtsordnung. |
Literaturhinweise | Glöckner, Kartellrecht – Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen,2. Aufl. 2017; Lettl, Kartellrecht, 4. Aufl. 2017; zur Vertiefung Emmerich, Kartellrecht, 13. Aufl. 2014 |
Sonstige Hinweise | Die Vorlesung schließt an die Veranstaltung „Einführung Kartellrecht“ im Bachelor-Studiengang Law in Context an. Fundierte Kenntnisse des Kartellrechts sind für den Schwerpunkbereich „Regulierte Märkte“unerlässlich, da die wettbewerbsfördernde Regulierung der Netzinfrastrukturen in wesentlichen Aussagen auf kartellrechtlichen Grundsätzen beruht. Im Sommersemester 2019 schließt sich eine Vertiefungsveranstaltung an. |
Materialien | OPAL-Kurs |
Klausur |
2020 |
Masterstudiengang
Dozent |
Prof. Dr. Maik Wolf |
Zeit und Ort | Mittwoch, 13:00–14:30 Uhr, GER/037/H |
Art | Wahlpflichtveranstaltung im Modul Regulierte Märkte (JF-WR-WF-2); Wahlpflichtveranstaltung im Aufbaumodul des Studienschwerpunkts Wirtschaftsrecht |
Beginn | 16. Oktober 2019 |
Zielgruppe | 1. Fachsemester, MA Wirtschaftsrecht |
Vorkenntnisse | Grundkenntnisse des Vertragsrechts, Verwaltungs- und Verfassungsrechts sind wünschenswert. Angeraten wird, parallel Vorlesungen zum Kartellrecht, zum Regulierungsverwaltungsrecht und zum Telekommunikationsrecht zu belegen. |
Inhalt | Eine leistungsfähige Energieversorgung, beurteilt nach den Kriterien Sicherheit, Preiswürdigkeit und Umweltverträglichkeit, ist die unverzichtbare Voraussetzung für ein funktionsfähiges Gemeinwesen. Die leitungsgebundenen Energien Elektrizität, Gas und Fernwärme sind technisch-wirtschaftlichen Besonderheiten für die Versorgungstätigkeit ausgesetzt, die einen speziellen Rechtsrahmen erforderlich machen. Die Vorlesung behandelt die wesentlichen Elemente des heutigen Energiewirtschaftsrechts. Im Mittelpunkt der Erörterung stehen einerseits die Rechtsbeziehungen der Energieversorgungsunternehmen untereinander sowie zu ihren Kunden und andererseits die umfangreiche staatliche Steuerung, die für den Netzbetrieb in der Elektrizitäts-und Gaswirtschaft erfolgt. Darüber hinaus werden weitere behördliche Aufsichtskompetenzen erörtert. Einen zusätzlichen Schwerpunktbilden die spezifischen Fördersysteme für regenerative Energien und für die Kraft-Wärme-Kopplung in der Elektrizitätswirtschaft. Schließlich werden aktuelle Reformforderungen behandelt. Trotz der spezialrechtlichen Ausgestaltung des Energierechts bestehenzahlreiche Verbindungen zu grundlegenden zivil- und öffentlich-rechtlichen Fragestellungen. Der besondere Reiz, zugleich aber die besonderen Schwierigkeiten des Energierechts liegen darin, dass es sich um eine Rechtsmaterie in der Gemengelage von Zivilrecht und öffentlichem Recht handelt. Dies stellt, in Verbindung mit den für das Verständnis der Materie unverzichtbar zu erfassenden technisch-wirtschaftlichen Besonderheiten der Strom-, Gas- und Fernwärmeversorgung, besondere Anforderungen an die Befassung mit energierechtlichen Fragen. Die technisch-wirtschaftlichen Aspekte werden in dem erforderlichen Umfang in die Vorlesung miteinbezogen. |
Literaturhinweise | Den Teilnehmern wird im Laufe der Veranstaltung Vertiefungsmaterial mit gezielten Lesehinweisen zur Verfügung gestellt. Für die Vorlesung zwingend benötigt werden die einschlägigen energierechtlichen Texte auf aktuellstem Stand, z. B. die aktuelle Textsammlung „Energierecht“, dtv-Verlag. |
Materialien |
OPAL-Kurs |
Klausur | 2020 |
Vorlesung Kartellrecht - Allgemeines Kartellrecht
Dozent |
Prof. Dr. Maik Wolf |
Zeit und Ort | Dienstag, 13:00–14:30 Uhr, GER/037H |
Art | JF-WR-4, Pflichtmodul |
Beginn | 15. Oktober 2019 |
Zielgruppe | 1. Fachsemester, MA Wirtschaftsrecht |
Vorkenntnisse | Grundkenntnisse des Handels- und Gesellschaftsrechts empfohlen. |
Inhalt | Die Veranstaltung behandelt anhand von Fällen die Grundlagen des deutschen und europäischen Kartellrechts („competition law“) einschließlich des Verbots wettbewerbsbeschränkender Absprachen, der missbräuchlichen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung und der Fusionskontrolle sowie dessen systematische Stellung in der Rechtsordnung. |
Literaturhinweise | Glöckner, Kartellrecht – Recht gegen Wettbewerbsbeschränkungen, 2. Aufl. 2017; Lettl, Kartellrecht, 4. Aufl. 2017; zur Vertiefung Emmerich, Kartellrecht, 14. Aufl. 2018 |
Sonstige Hinweise | Die Vorlesung schließt an die Veranstaltung „Einführung Kartellrecht“ im Bachelor-Studiengang Law in Context an. Fundierte Kenntnisse des Kartellrechts sind für den Schwerpunkbereich „Regulierte Märkte“unerlässlich, da die wettbewerbsfördernde Regulierung der Netzinfrastrukturen in wesentlichen Aussagen auf kartellrechtlichen Grundsätzen beruht. Im Sommersemester 2020 schließt sich eine Vertiefungsveranstaltung an. |
Materialien | OPAL-Kurs |
Klausur |
2020 |
Vorlesung Beihilfe- und Vergaberecht
Dozent |
Prof. Dr. Maik Wolf |
Zeit und Ort | Dienstag, 14:50–16:20 Uhr, GER/054 |
Art | Wahlpflichtveranstaltung im Modul Regulierte Märkte (JF-WR-WF-2) |
Beginn | 15. Oktober 2019 |
Zielgruppe | 1. Fachsemester MA Wirtschaftsrecht |
Vorkenntnisse | Grundlagen desKartellrechts (empfohlen) |
Inhalt |
Die Vorlesung zum Beihilfen- und Vergaberecht ergänzt die Lehrveranstaltungen zum allgemeinen Kartell-und Regulierungsrecht. Beide Rechtsbereiche erfassen besondere Rechtsfragen, die sich bei der Einwirkung des Staates auf den Wettbewerb ergeben. Während das Vergaberecht dazu dient, die Nachfragemacht des Staatsals Marktteilnehmer zu domestizieren, soll das Beihilfenrecht externe Einwirkungen des Staates auf den Wettbewerb in Form selektiver Begünstigungen verhindern, um den Wettbewerb zwischen den Unternehmen vor Verfälschungen zu schützen. Die Vorlesung legt neben der materiell-rechtlichen Komponente auch großen Wert auf die Darstellung der Verfahrensregeln, da diese in beiden Rechtsbereichen in besonderem Maße die Effektivität des Wettbewerbsschutzes bestimmen. Der Zugang zum Stoff wird insbesondere über Fallbesprechungen vermittelt. |
Materialien | OPAL-Kurs |
Klausur |
2020 |