Promovieren und Habilitieren am Institut
Um den Doktorgrad (Dr. iur.) vom Institut für Internationales Recht, Geistiges Eigentum und Technikrecht verliehen zu bekommen, müssen Sie von der Philosophischen Fakultät als Doktorandin oder Doktorand angenommen worden sein. Auch eine Habilitation, bei welcher im Rahmen eines akademischen Prüfungsverfahrens die Lehrbefähigung in einem wissenschaftlichen Fach festgestellt wird, ist möglich.
Promotion und Habilitation
Nach Eingliederung des Instituts für Internationales Recht, Geistiges Eigentum und Technikrecht in die Philosophische Fakultät verleiht das Institut auf Basis eines Promotionsverfahrens den akademischen Grad Doctor iuris (Dr. iur.).
Die Promotion dient dem Nachweis sowohl der besonderen Befähigung zu selbstständiger wissenschaftlicher Arbeit als auch dem Nachweis einer über das allgemeine Studienziel hinausgehende wissenschaftliche Bildung auf dem juristischen Wissenschaftsgebiet.
Die Habilitation dient der förmlichen Feststellung der besonderen Befähigung zur Forschung und zur eigenständigen Lehre in einem bestimmten Fach oder Fachgebiet (Lehrbefähigung). Mit der Habilitation wird die Lehrbefugnis zuerkannt.