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Promovieren und Habilitieren am Institut

Um den Doktorgrad (Dr. iur.) vom Institut für Internationales Recht, Geistiges Eigentum und Technikrecht verliehen zu bekommen, müssen Sie von der Philosophischen Fakultät als Doktorandin oder Doktorand angenommen worden sein. Auch eine Habilitation, bei welcher im Rahmen eines akademischen Prüfungsverfahrens die Lehrbefähigung in einem wissenschaftlichen Fach festgestellt wird, ist möglich.

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Wichtige Themen im Überblick

Das Foto zeigt eine Informationssäule der TU Dresden vor leicht bewölktem Himmel. © TU Dresden