Exam registration
1. a) Anmeldung zur Prüfung über HISQIS
Bitte beachten Sie unbedingt die vorgesehen Anweisungen zur Nutzung des HISQIS.
Drucken Sie bitte für sich selbst unbedingt nach jeder Anmeldung und auch Änderung Ihrer Anmeldungen einen Ausdruck über den Stand Ihrer Prüfungsanmeldungen aus. Auf diesem Ausdruck ist eindeutig der Status Ihrer Anmeldung ersichtlich. Die Ausdruck ist zur Sicherheit zu den Prüfungen mitzunehmen. Im Prüfungsamt muss der Ausdruck nicht mehr abgegeben werden.
Hier geht es zu HISQIS
Im HISQIS können Sie sich jederzeit über Ihre Prüfungsergebnisse infomieren sowie sich einen Notenspiegel inklusive der angemeldeten Prüfungen ausdrucken!
1. b) Prüfungsanmeldung für ERASMUS-Studierende: Bitte dieses Anmeldeformular ausdrucken, handschriftlich ausfüllen und jeweils während der Zeit der Prüfungseinschreibung im Prüfungsamt einreichen!
2. ) Versäumte Prüfungsanmeldung
Nach der vorliegenden Grundsatzentscheidung des Prüfungsausschusses unserer Fakultät kann eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, die eine unverschuldete Fristversäumung voraussetzt, nur dann gewährt werden, wenn dem Prüfling eine rechtzeitige Anmeldung aus technischen Gründen nicht möglich war und der Prüfling sich unverzüglich (also regelmäßig am nächsten Werktag) beim Prüfungsamt der Fakultät bzw. beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses wegen der Fristversäumung meldet.
3. ) Rücktritt von Prüfungen
Der Rücktritt von einer Prüfungsleistung ohne Angaben von Gründen ist nur innerhalb des festgesetzten Anmelde-/Einschreibezeitraums möglich. Im Weiteren wird auf die einschlägigen Regelungen der geltenden Prüfungsordnung verwiesen.
Rücktritt/Versäumnis: Wenn der Kandidat einen für ihn bindenden Prüfungstermin ohne triftigen Grund versäumt oder wenn er nach Beginn der Prüfung ohne triftigen Grund von der Prüfung zurücktritt, gilt die Prüfungsleistung als mit "nicht bestanden" bewertet. Dasselbe gilt, wenn eine schriftliche Prüfungsleistung nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht wird.
Der für den Rücktritt oder das Versäumnis geltend gemachte Grund muss dem Prüfungsamt unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Der Nachweis über den Rücktrittsgrund ist im Prüfungsamt innerhalb von drei Werktagen nach der Prüfung einzureichen. Bitte beachten Sie, dass neben dem Nachweis (z. B. ärztliches Attest) der Antrag auf Genehmigung des Rücktritts bzw. Anerkennung des Versäumnisgrundes vollständig - insbes. die Begründung bzgl. der Prüfungsunfähigkeit - ausgefüllt einzureichen ist. In Zweifelsfällen kann ein amtsärztliches Attest verlangt werden.
Sie können den Antrag auf Rücktritt mit der Post verschicken, persönlich während der Sprechzeiten im Prüfungsamt einreichen oder in den Briefkasten des Prüfungsamtes einwerfen.
Für den Rücktritt ist unbedingt das hier hinterlegte Formular zu verwenden!