Hinweise zum Praktikum
Hinweise zum Praktikum nach BPO 2012:
Regelung:
in Anlage 1 der Studienordnung des Bachelor-Studienganges «Law in Context»;
Modul-Nr.: JF-B 10 Rechtspraxis
Inhaltliche Voraussetzungen:
- mindestens sechswöchiges Praktikum
- keine vorherige Genehmigung der Praktikumsstelle durch das Prüfungsamt; in Zweifelsfällen Anfragen an die Studienberatung
- Absolvierung in vorlesungsfreier Zeit; Ausnahme: Überschneidungen bis zwei Wochen sind zulässig
- Überschneidungen von mehr als zwei Wochen bedürfen der vorherigen Genehmigung; Einreichung des Antrags beim Prüfungsamt
- Etwaige auf der Überschneidung des Praktikums mit der Vorlesungszeit gründende Versäumnisse (gleich welcher Art) können bei Prüfungen und späteren Entscheidungen nicht berücksichtigt werden.
- Teilung des Praktikums in 2 x 3 Wochen ist zulässig; auch darf das Praktikum an unterschiedlichen Praktikumsstellen sowie in verschiedenen Semestern absolviert werden
- Betreuung durch einen Juristen, jedoch nicht notwendig durch einen Volljuristen
erforderlicher Nachweis:
- Praktikumsbescheinigung (Arbeitszeugnis, Nachweis der Praktikumszeit; kurze Beschreibung des Tätigkeitsfelds)
- Praktikumsbericht (Inhalt: Tätigkeiten und Ergebnisse)
=> Hinweise des Prüfungsausschusses zur Anfertigung finden Sie hier . - bei Einreichung von Kopien ist das Original zum Abgleich zwingend erforderlich
- bei einem geteilten Praktikums sind die Nachweis vollständig einzureichen
gez. Prof. Dr. Thilo Rensmann
Vorsitzender des Prüfungsausschusses
Stand: 06.12.2013
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Hinweise zum Praktikerforum befinden sich hier!
Hinweise zum Praktikum nach BPO 2007:
Regelung:
in Anlage 1 der Studienordnung des Bachelor-Studienganges «Law in Context»;
ModulNr.: JF-B 012 (Praktikerforum)
Inhaltliche Voraussetzungen:
- mindestens sechswöchiges Praktikum
- keine vorherige Genehmigung der Praktikumsstelle durch das Prüfungsamt; in Zweifelsfällen Anfragen an die Studienberatung
- Absolvierung in vorlesungsfreier Zeit; Ausnahme: Überschneidungen bis zwei Wochen sind zulässig
- Überschneidungen von mehr als zwei Wochen bedürfen der vorherigen Genehmigung; Einreichung des Antrags beim Prüfungsamt
- Etwaige auf der Überschneidung des Praktikums mit der Vorlesungszeit gründende Versäumnisse (gleich welcher Art) können bei Prüfungen und späteren Entscheidungen nicht berücksichtigt werden.
- Teilung des Praktikums in 2 x 3 Wochen ist zulässig; auch darf das Praktikum an unterschiedlichen Praktikumsstellen sowie in verschiedenen Semestern absolviert werden
- Betreuung durch einen Juristen, jedoch nicht notwendig durch einen Volljuristen
- Auslandspraktikum ist zulässig, wenn Bezüge zum deutschen Recht erkennbar
erforderlicher Nachweis:
- Arbeitszeugnis (Nachweis der Praktikumszeit; kurze Beschreibung des Tätigkeitsfelds und persönliche Einschätzung des/der Praktikanten/in)
- Einreichung im Prüfungsamt, Zimmer 006
- bei gesplittetem Praktikum sind die Nachweise vollständig einzureichen
- bei Einreichung von Kopien ist das Original zwingend vorzulegen
- der Nachweis ist vor der Teilnahme am Praktikerforum, spätestens zu Beginn des 6. Fachsemesters beim Prüfungsamt einzureichen
Prof. Dr. Ulrich Büdenbender
Studiendekan
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