Hinweise zum Seminar
Für die Zulassung zur Bachelor-Arbeit neben ist 138 Leistungspunkten eine mit mindestens ausreichend bewertete Seminararbeit im gewählten Schwerpunkt zu erbringen (§ 26 PrüfO).
Der Prüfungsausschuss hat daher folgende Vorgaben beschlossen:
- Anmeldeformular (beim Dozenten abzugeben)
- Formvorgaben für die Erstellung der Seminararbeit
- Hinweise zum Anfertigen rechtswissenschaftlicher Arbeiten
§ 7 Abs. 4 PrüfO ist zu beachten: Die Seminararbeit und andere, entsprechende schriftliche Arbeiten sind zusätzlich in digitaler Textform auf CD beim Prüfungsamt der Juristischen Fakultät einzureichen.
Beschluss des Prüfungsausschusses: Die CD ist abweichend von § 7 Abs. 4 PrüfO mit der Seminararbeit direkt beim Dozenten einzureichen.