Hinweise zum Forschungsseminar
Informationen des Studiendekans zum Forschungsseminar und zur Abschlussarbeit im Master-Studiengang „Wirtschaftsrecht“
1. Forschungsseminar und Master-Arbeit
Das Modul WR-7 „Erschließung neuer Forschungsgebiete“ (Forschungsseminar) und die Master-Abschlussarbeit sind – trotz formaler Trennung – inhaltlich als Einheit zu verstehen.
Gem. § 25 der PrüfO darf das Thema der Master-Arbeit erst ausgegeben werden, wenn der Studierende mind. 74 Leistungspunkte erworben hat und das Forschungsseminar mindestens mit der Note „ausreichend“ bewertet wurde. Das Forschungsseminar ist damit fachliche Voraussetzung der Master-Arbeit.
Im Forschungsseminar erstellen die Studierenden eine zu benotende Konzeptstudie ihrer Master-Arbeit. Diese enthält eine grobe Gliederung der zu behandelnden Probleme (noch ohne – endgültige – Lösungsvorschläge) sowie einen Überblick über einschlägige Judikatur und das Schrifttum, die für das Erstellen der Master-Arbeit herangezogen werden sollen.
Anschließend wird die Konzeptstudie als Referat in einer Präsenzveranstaltung vorgetragen und bewertet. Die Gewichtung zwischen Arbeitskonzeption und Referat erfolgt im Verhältnis 2:1.
Auf diese Weise erhalten die Studierenden eine frühzeitige Rückkoppelung, ehe sie im 4. FS mit der vertiefenden inhaltlichen Bearbeitung ihrer Masterarbeit beginnen.
Durch das Forschungsseminar werden insgesamt 16 Leistungspunkte erworben.
2. Organisatorischer Ablauf des Forschungsseminars
Zulassung zum Forschungsseminar ab 01.09.2017
Nach dem Beschluss des Prüfungsausschusses vom 28.08.2017 setzt die Zulassung zum Forschungsseminar ("Erschließung spezieller Forschungsgebiete", Modulnummer WR-7 Modulbeschreibung Anlage I MPO 2010 bzw. JF-WR-8 Modulbeschreibung Anlage I MPO 2015) nicht mehr 58 Leistungspunkte, sondern nunmehr 50 Leistungspunkte voraus. Zudem ist eine Zulassung zum Forschungsseminar auf Antrag an den Prüfungsausschuss auch dann möglich, wenn ein für die Zulassung notwendiges Modul noch nicht abgeschlossen wurde, jedoch bereits Prüfungsleistungen in diesem Modul erbracht wurden und aufgrund der erzielten Ergebnisse das Bestehen des Moduls unabhängig von dem Ergebnis der noch ausstehenden Teilleistung(en) gewährleistet ist (sog. „formales Bestehen“). Hintergrund dieser Entscheidung ist, dass den Studierenden angesichts des Auslaufens des Studiengangs ein zügiger Abschluss ihres Studiums ermöglicht werden soll.
Die Leistungspunkte des Praktikums dürfen in die verminderte Leistungspunktzahl von 50 Leistungspunkten nicht einbezogen werden.
Die Zulassung zum Forschungsseminar ist vorher im Prüfungsamt zu beantragen.
Weitere Informationen finden Sie unter Bekanntmachung zur Betreuung des Forschungsseminars und der Masterarbeit vom 25.10.2017.
Anmeldung zum Forschungsseminar
Die Studierenden treten einzeln unter Vorlage eines Formblattes an den/die Betreuer/in heran, bei denen sie Forschungsseminar und Master-Arbeit ablegen wollen.
Die Suche nach einem geeigneten Betreuer ist gegen Ende des 3. Fachsemesters abzuschließen. Insoweit wird auf den geltenden Studienablaufplan verwiesen, nachdem bereits gegen Ende des 3. Fachsemesters ein erstes Vorgespräch zwischen Studierenden und Betreuer/in zum Forschungsseminar stattzufinden hat.
Im Formblatt wird die Bereitschaft des/der Betreuers/in erklärt, den Studierenden im Forschungsseminar sowie in der anschließenden Master-Arbeit zu betreuen.
Damit ist die Anmeldung zum Forschungsseminar vollzogen. Die Zulassung erfolgt über das Prüfungsamt. Im Anschluss hat der/die Betreuer/in in Absprache mit dem Studierenden den Beginn des Forschungsseminars und das Thema zu besprechen und auf dem Formblatt zu notieren. Die Bearbeitungszeit für die Konzeptstudie beträgt 6 Wochen.
Am Ende der Bearbeitungsfrist sind die Konzeptstudien am Lehrstuhl bei dem Betreuer abzugeben. Weiterhin ist mit dem Betreuer ein Termin für das Referat zu vereinbaren, welches im Anschluss an die Abgabe zu erfolgen hat.
Die Gesamtnote für das Forschungsseminar ergibt sich aus einer Gewichtung von Studie und Vortrag im Verhältnis von 2:1.
Mit Abschluss des Forschungsseminars steht dann das (ggf. ja infolge des Forschungsseminars noch modifizierte) endgültige Thema der Master-Arbeit fest.
3. Formvorgaben
gez. JProf. Dr. Anne Lauber-Rönsberg
Vorsitzende des Prüfungsausschusses; 06.09.2017