Hinweise zum Forschungsseminar
Informationen des Studiendekans zum Forschungsseminar und zur Abschlussarbeit im Master-Studiengang „Wirtschaftsrecht“
1. Forschungsseminar und Master-Arbeit
Das Modul WR-7 „Erschließung neuer Forschungsgebiete“ (Forschungsseminar) und die Master-Abschlussarbeit sind – trotz formaler Trennung – inhaltlich als Einheit zu verstehen.
Gem. § 25 der PrüfO darf das Thema der Master-Arbeit erst ausgegeben werden, wenn der Studierende mind. 74 Leistungspunkte erworben hat und das Forschungsseminar mindestens mit der Note „ausreichend“ bewertet wurde. Das Forschungsseminar ist damit fachliche Voraussetzung der Master-Arbeit.
Im Forschungsseminar erstellen die Studierenden eine zu benotende Konzeptstudie ihrer Master-Arbeit. Diese enthält eine grobe Gliederung der zu behandelnden Probleme (noch ohne – endgültige – Lösungsvorschläge) sowie einen Überblick über einschlägige Judikatur und das Schrifttum, die für das Erstellen der Master-Arbeit herangezogen werden sollen.
Anschließend wird die Konzeptstudie als Referat in einer Präsenzveranstaltung vorgetragen und bewertet. Die Gewichtung zwischen Arbeitskonzeption und Referat erfolgt im Verhältnis 2:1. Die Vortragsveranstaltungen finden zum Ende des Wintersemesters oder zu Beginn des Sommersemesters statt.
Auf diese Weise erhalten die Studierenden eine frühzeitige Rückkoppelung, ehe sie im 4. FS mit der vertiefenden inhaltlichen Bearbeitung ihrer Masterarbeit beginnen.
Durch das Forschungsseminar werden insgesamt 16 Leistungspunkte erworben.
2. Organisatorischer Ablauf des Forschungsseminars:
Zulassung zum Forschungsseminar ab WS 2013/14:
Der Prüfungsausschuss hat beschlossen, dass für die Zulassung zum Forschungsseminar ("Erschließung spezieller Forschungsgebiete"), Modulnummer WR-7 Modulbeschreibung Anlage I Prüfungsordnung für den konsekutiven Master-Studiengang Wirtschaftsrecht - Unternehmen zwischen Freiheit und staatlicher Steuerung (MPO)) 58 Leistungspunkte vorausgesetzt werden.
Die Leistungspunkte des Praktikums dürfen in die verminderte Leistungspunktzahl von 58 Leistungspunkten nicht einbezogen werden.
Der Beschluss gilt für alle Forschungsseminare ab dem Wintersemester 2013/2014.
Die Zulassung zum Forschungsseminar ist vorher im Prüfungsamt zu beantragen.
Weitere Informationen finden Sie unter Bekanntgabe des Prüfungsausschusses über die Zulassung zum Forschungsseminar vom 13.11.2014 .
Anmeldung zum Forschungsseminar:
Die Studierenden treten einzeln unter Vorlage eines Formblattes an den/die Betreuer/in heran, bei denen sie Forschungsseminar und Master-Arbeit ablegen wollen.
Die Suche nach einem geeigneten Betreuer ist gegen Ende des 3. Fachsemesters abzuschließen. Insoweit wird auf den geltenden Studienablaufplan unter http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/juristische_fakultaet/studium/wirtschaftsrecht_inhalte/ordnungen verwiesen, nachdem bereits gegen Ende des 3. Fachsemesters ein erstes Vorgespräch zwischen Studierenden und Betreuer/in zum Forschungsseminar stattzufinden hat.
Als Prüfer stehen zur Verfügung:
Alle Professoren (einschließlich der Honorarprofessoren), bei entsprechender Bereitschaft auch die Lehrbeauftragten, die Lehrveranstaltungen im Master-Studiengang Wirtschaftsrecht anbieten; zusätzlich kommen grundsätzlich auch Professoren der Fakultät als Betreuer in Betracht, die keine entsprechenden Lehrveranstaltungen im Master-Studiengang angeboten haben. Des Weiteren können im Einzelfall nach Entscheidung des Vorsitzenden des Prüfungsausschusses gem. § 20 Abs. 2 S. 2 PrüfO auch Betreuer einer Einrichtung außerhalb der TU Dresden gewählt werden.
Mit Datum vom 13.11.2014 hat der Prüfungsausschuss beschlossen, dass der Beschluss "Externe Betreuung des Forschungsseminars und der Master-Arbeit im Master-Studiengang 'Wirtschaftsrecht'" ab dem Wintersemester 2014/2015 gilt.
Im Formblatt wird die Bereitschaft des/der Betreuers/in erklärt, den Studierenden im Forschungsseminar sowie in der anschließenden Master-Arbeit zu betreuen. Hierzu beachten Sie bitte den Beschluss des Prüfungsausschusses vom 07.08.2013.
Damit ist die Anmeldung zum Forschungsseminar vollzogen. Die Zulassung erfolgt über das Prüfungsamt. Im Anschluss hat der/die Betreuer/in in Absprache mit dem Studierenden den Beginn des Forschungsseminars und das Thema zu besprechen und auf dem Formblatt zu notieren. Die Bearbeitungszeit für die Konzeptstudie beträgt 6 Wochen.
Am Ende der Bearbeitungsfrist sind die Konzeptstudien am Lehrstuhl abzugeben. Weiterhin ist mit dem Betreuer ein Termin für das Referat zu vereinbaren, welches im Anschluss an die Abgabe zu erfolgen hat.
Die Gesamtnote für das Forschungsseminar ergibt sich aus einer Gewichtung von Studie und Vortrag im Verhältnis von 2:1.
Mit Abschluss des Forschungsseminars steht dann das (ggf. ja infolge des Forschungsseminars noch modifizierte) endgültige Thema der Master-Arbeit fest.
3. Ausgabe der Master-Arbeit
siehe Hinweise zur Masterarbeit
4. Formvorgaben
gez. Prof. Dr. Thilo Rensmann
Vorsitzender des Prüfungsausschusses; 07.08.2013