Hinweise zur Masterarbeit
Informationen des Studiendekans zur Abschlussarbeit im Masterstudiengang „Wirtschaftsrecht“
Hinweise für die Anfertigung der Master-Arbeit:
I. Fachliche Voraussetzungen der Masterprüfung (§ 25 PrüfO 2010)
- mind. 75 Leistungspunkte und
- das mit mindestens ausreichend bewertete Modul „Erschließung von speziellen Forschungsgebieten“ (Forschungsseminar)
II. Anmeldung zur Master-Arbeit
- persönlich im Prüfungsamt, innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss des Forschungsseminars (= nach dem jeweiligen Referatstermin des Studierenden); Formular s.u.
- Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen durch das Prüfungsamt
- Aushändigung der Zulassung zur Masterarbeit an den Studierenden nebst Merkblatt zur Anfertigung (Formvorgaben; siehe Anlage)
III. Ausgabe des Themas der Maste-Arbeit
- Ausgabe des konkreten Themas durch den Prüfer an den Studierenden (innerhalb von zwei Wochen nach dem jeweiligen Referatstermin)
- Beginn der Bearbeitungszeit von 14 Wochen mit Ausgabedatum
- Formvorgaben (siehe Merkblatt für die Anfertigung der Master-Arbeit)
IV. Fristgerechte Abgabe der Master-Arbeit im Prüfungsamt zur Weiterleitung an die Prüfer
Dresden, den 22.03.2012
gez. Prof. Dr. Dietmar Schanbacher
Prüfungsausschuss
Formular für die Anmeldung/Zulassung zur Master-Arbeit
Merkblatt für die Anfertigung der Master-Arbeit
Hinweise für die Anfertigung der Master-Arbeit
Verlängerung der Bearbeitungszeit gemäß § 27 i. V. m. § 5 Abs. 3/4 MPO 2010
Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit auf begründeten Antrag ausnahmsweise um höchstens zwei Wochen verlängern. Hierzu ist ein formloser schriftlicher Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit (Muster) rechtzeitig vor Ablauf der Frist im Prüfungsamt der Juristischen Fakultät einzureichen. Im Falle eines krankheitsbedingten Verlängerungsantrages ist ein amtsärztliches Attest bezüglich der Prüfungsunfähigkeit einzureichen.
Einsicht in die MasterArbeit
§ 23 PrüfO - Einsicht in die Prüfungsakten
Innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Prüfungsverfahrens wird dem Studierenden auf Antrag in angemessener Frist Einsicht in seine schriftlichen Prüfungsarbeiten, die darauf bezogenen Gutachten und in die Prüfungsprotokolle gewährt.
Für den schriftlichen Antrag zur Einsicht in die Master-Arbeit sowie die Prüfungsprotokolle verwenden Sie bitte folgendes Formular. Der Antrag ist spätestens eine Woche vorher im Prüfungsamt einzureichen.
Aus organisatorischen Gründen ist z. Z. kein zentraler Einsichtstermin vorgesehen. Für einen separaten Termin wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt.
Dresden, 17.10.2017