Hinweise zur Masterarbeit
Informationen des Studiendekans zur Abschlussarbeit im Master-Studiengang „Wirtschaftsrecht“
Hinweise für die Anfertigung der Master-Arbeit:
I. Fachliche Voraussetzungen der Master-Prüfung (§ 25 PrüfO)
- mind. 74 Leistungspunkte und
- das mit mindestens ausreichend bewertete Modul „Erschließung von speziellen Forschungsgebieten“ (Forschungsseminar)
II. Anmeldung zur Master-Arbeit
- persönlich im Prüfungsamt, innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss des Forschungsseminars (= nach dem jeweiligen Referatstermin des Studierenden)
- Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen durch das Prüfungsamt
- Aushändigung der Zulassung zur Masterarbeit an den Studierenden nebst Merkblatt zur Anfertigung (Formvorgaben; Siehe Anlage)
III. Ausgabe des Themas der Master-Arbeit
- Ausgabe des konkreten Themas durch den Prüfer an den Studierenden (innerhalb von zwei Wochen nach dem jeweiligen Referatstermin)
- Beginn der Bearbeitungszeit von 14 Wochen mit Ausgabedatum
- Formvorgaben (siehe Merkblatt für die Anfertigung der Master-Arbeit)
IV. Fristgerechte Abgabe der Master-Arbeit im Prüfungsamt zur Weiterleitung an die Prüfer
Dresden, den 22.03.2012 gez. Prof. Dr. Dietmar Schanbacher Prüfungsausschuss
Verlängerung der Bearbeitungszeit gemäß § 27 i. V. m. § 5 Abs. 3/4 MPO 2010
Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit auf begründeten Antrag ausnahmsweise um höchstens zwei Wochen verlängern. Hierzu ist ein formloser schriftlicher Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit (Muster) rechtzeitig vor Ablauf der Frist im Prüfungsamt der Juristischen Fakultät einzureichen. Im Falle eines krankheitsbedingten Verlängerungsantrages ist ein amtsärztliches Attest bezüglich der Prüfungsunfähigkeit einzureichen.
Einsicht in die Master-Arbeit
§ 23 PrüfO - Einsicht in die Prüfungsakten
Innerhalb eines Jahres nach Abschluss des Prüfungsverfahrens wird dem Studierenden auf Antrag in angemessener Frist Einsicht in seine schriftlichen Prüfungsarbeiten, die darauf bezogenen Gutachten und in die Prüfungsprotokolle gewährt.
Für den schriftlichen Antrag zur Einsicht in die Bachelor-Arbeit sowie die Prüfungsprotokolle verwenden Sie bitte folgendes Formular. Der Antrag ist möglichst vorher im Prüfungsamt einzureichen bzw. zum Termin der Einsicht mitzubringen.
Aus organisatorischen Gründen ist zzt. folgender Einsichtstermin vorgesehen (lfd. Ergänzung):
Mo., 22.02.2016, 17:00 - 18:00 Uhr, GER/007/U
Dresden, 15.02.2016