31.08.2018
Anstiftung zum Hass verstößt gegen Menschenrechte und muss klar verurteilt werden
Bei einer Pressekonferenz in Genf am 29.8. verurteilte Zeid Ra‘ad Al Hussein, der UN-Hochkommissar für Menschenrechte, die rechte Gewalt in Chemnitz vom vergangenen Montag. Der Hochkommissar wandte sich insbesondere gegen Angriffe rechter Demonstranten auf ausländische Passanten. Es habe nichts mit Mut zu tun, sich auf ungeschützte Menschen zu stürzen.
Was immer die Beweggründe der Drahtzieher und Teilnehmer der Ausschreitungen in Chemnitz gewesen sein mögen, Anstachelung zum Hass verstößt gegen Menschenrechte und kann nicht hingenommen werden: "We really need a concentration of voices now to say that when we have incitement to hatred, this is prohibited under international human rights law," so der UN-Hochkommissar.
Die Stimme der Menschenrechte, der Menschlichkeit und der Vernunft darf nicht mehr leise sein. Erinnert sei in diesem Zusammenhang auch an den ehemaligen UNO-Generalsekretär Kofi A. Annan, der anlässlich einer Sondersitzung der UN-Generalversammlung am 24. Januar 2005 zum 60. Jahrestag der Befreiung des Todeslagers Auschwitz sagte: „all that is needed for evil to triumph is that good men do nothing”.
Der UNESCO-Lehrstuhl für Internationale Beziehungen unterstützt daher nachdrücklich den Aufruf der Vereinten Nationen an Politik und Öffentlichkeit in ganz Europa, sich entschieden gegen derartige menschenrechtswidrige Entwicklungen zu wenden. Hass und Gewalt gegen andere dürfen wir nicht dulden, nicht im Freistaat Sachsen und nicht anderswo.