23.01.2020
Seminar "Umweltfragen im Völkerrecht" im Sommersemester 2020
Anmeldung, Vorbesprechung und Themenvergabe: Die verbindliche Themenvergabe erfolgt am 8. April 2020 um 18:30 Uhr (Raum wird noch mitgeteilt, bitte Aushang beachten), max. Teilnehmerzahl: 20 (doppelte Themenvergabe möglich).
Zeit und Ort:
- Donnerstag, 2. Juli 2020, 18:30-21:30 Uhr (7.+8. DS)
- Donnerstag, 9. Juli 2020, 16:40-21:30 (6.-8. DS)
- Donnerstag, 16. Juli 2020, 18:30-21:30 (7.+8. DS)
- gfs. Freitag, 17. Juli 2020, 09:20-14:30 (2.-4. DS)
Abgaben: Gliederung bis zum 27. Mai 2020, Seminararbeit bis zum 17. Juli 2020.
Zielgruppe: Bachelorstudiengang Law in Context; Internationale Beziehungen, Bachelor und Master.
Vorkenntnisse: Grundkenntnisse im Völkerrecht.
Seminarleistung:
- Einreichung einer schriftlichen Gliederung bis spätestens 27. Mai 2020.
- mündliche Präsentation von ca. 20 Minuten (10 % der Gesamtnote) mit anschließender Diskussion.
- schriftliche Seminararbeit von 20-22 Seiten, abzugeben bis spätestens Freitag, 17. Juli 2020 (90 % der Gesamtnote).
ACHTUNG: Die verbindliche Themenvergabe erfolgt am Mittwoch, 8. April 2020 (bitte Aushang beachten).
Inhalt und Ziele:
Eine wachsende Zahl von Umweltproblemen, wie die Verschmutzung der Meere, Klimawandel, Artensterben, Gefahren von nuklearen oder besonders gefährlichen Substanzen und viele mehr, ist mitsamt den zum Teil verheerenden Auswirkungen stärker in den Fokus der Weltgemeinschaft gerückt. Solche Umweltproblematiken haben neben der lokalen und regionalen auch eine globale Dimension, und machen es notwendig, auf unterschiedlichen Ebenen adäquate Lösungswege zu finden.
Mit der wachsenden Zahl an globalen Risiken, vor allem dem rasch voranschreitenden Klimawandel, entstehen neue Aufgaben für die internationale Gemeinschaft, auch auf der völkerrechtlichen Ebene. Völkerrechtliche Rahmenverträge können die notwendigen Vorgaben für eine globale Reaktion definieren, diese koordinieren und Standards setzen. Resolutionen und Programme der Vereinten Nationen können die Prozesse steuern und unterstützen. Doch für eine effektive Umsetzung umweltrechtlicher Vorgaben wird es eines komplexen Netzwerkes von Akteuren bedürfen, die rechtlichen Handlungswillen und politisches Engagement einfordern. Die Weltgemeinschaft muss sich diesen Herausforderungen stellen.
Das Ziel des vorliegenden Seminars ist es, mit interessierten Studierenden aktuelle Umweltfragen in einer völkerrechtlichen Perspektive zu analysieren, dabei Möglichkeiten, aber auch Grenzen des Völkerrechts aufzuzeigen und Lösungsansätze in einem völkerrechtlichen Rahmen herauszuarbeiten.
Themenliste (doppelte Themenvergabe ist möglich):
- Das „Recht auf (gesunde) Umwelt“
- Völkerrecht und weitreichende, grenzüberschreitende Umweltverschmutzung
- Der Erhalt der Artenvielfalt als völkerrechtliche Aufgabe
- Völkerrechtliche Pflichten im Kampf gegen Desertifikation
- Der Erhalt der Wälder („Senken“) als Gegenstand des Umweltvölkerrechts
- Klimawandel und das völkerrechtliche Vorsorge- und Verursacherprinzip
- Pflichten zum Umweltschutz in der Polarregion (Arktis/Antarktis)
- Meeresumweltschutz
- Völkerrecht und nukleare Risiken für die Umwelt
- Aufgaben und Reform des United Nations Environment Programme (UNEP)