Aktuelle Forschungsprojekte
Die Lehrstuhlinhaberin sowie das Team des UNESCO-Lehrstuhls für Internationale Beziehungen widmen sich zurzeit insbesondere den folgenden Projekten:
Die Zerstörung von Kulturgut in bewaffneten Konflikten ist aufgrund jüngster Ereignisse ins Zentrum des Interesses gerückt. Der UNESCO-Lehrstuhl widmet sich den aktuellen Herausforderungen anhand der Analyse der rechtlichen Instrumente der UNESCO, insbesondere der Haager Konvention von 1954 zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten mitsamt den beiden Zusatzprotokollen (1954 und 1999) und der Welterbekonvention von 1972.
Ein erstes Ergebnis ist die von Prof. von Schorlemer verfasste Monographie Kulturgutzerstörung - Die Auslöschung von Kulturerbe in Krisenländern als Herausforderung für die Vereinten Nationen (1025 S., Nomos Verlag 2016). Weitere Veröffentlichungen befassen sich u. a. mit der Responsibility to Protect („The Usefulness of the 'Responsibility to Protect' as Applied to the Protection of Cultural Heritage in Armed Conflict", in: Cultural Heritage Law and Ethics: Mapping Recent Developments, edited by Art-Law Centre 2017, S. 71-93) sowie mit dem Erhalt des Weltkulturerbes in Mali („Military Intervention, the UN Security Council and the Role of UNESCO: The Case of Mali", in: Anne- Marie Carstens, Elizabeth Varner (Hrsg.), Intersections in International Cultural Heritage Law, Oxford University Press, 2020).
In Zusammenarbeit mit den Experten des Deutschen Archäologischen Instituts (DAI), der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und der Deutschen UNESCO-Kommission verfasst die Lehrstuhlinhaberin den Zukunftsreport Archäologisches Erbe der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina.
Für den Bericht untersucht Prof. von Schorlemer völkerrechtliche Instrumente und Aktivitäten u. a. von UNESCO, UNIDROIT, des VN-Sicherheitsrats, des Europarats, der EU und des Internationalen Strafgerichtshofes, insbesondere in Bezug auf die Zerstörung von und illegalem Handel mit archäologischem Erbe - unter Wasser wie an Land - in Deutschland und weltweit.
Die Bundesrepublik Deutschland hat das UNESCO- Übereinkommen über den Schutz des Unterwasser-Kulturerbes von 2001 bisher noch nicht ratifiziert, könnte dies aber in der aktuellen Legislaturperiode in Angriff nehmen.
Der UNESCO-Lehrstuhl unterstützt und begleitet den Ratifikationsprozess dieses Übereinkommens mit Forschung zu den rechtlichen Problemen des Kulturerbes unter Wasser. Ein besonderes Augenmerk liegt hierbei auf der Frage der See(kriegs)gräber und ihrem angemessenem Schutz im Spannungsfeld von archäologischem Interesse und würdevollem Umgang als Grabstätte.
Leopoldina Diskussionspapier Spuren unter Wasser: Das kulturelle Erbe in Nord- und Ostsee erforschen und schützen (2019)
Prof. von Schorlemer ist Mitverfasserin eines Rechtskommentars zum deutschen Kulturgutschutzgesetz von 2016 (KultGSchG), der 2020 im Nomos Verlag erschienen ist. Sie widmet sich den §§ 49-53 zu den Rückgabeansprüchen nach EU- und Völkerrecht.
Im Auftrag der Deutschen UNESCO-Kommission beteiligte sich der UNESCO-Lehrstuhl für Internationale Beziehungen an dem vom Bundesministerium für Bildung und Forschung mit 1,2 Mio. Euro geförderten Verbundvorhaben ILLICID - Illegaler Handel mit Kulturgut in Deutschland (2015-2018).
Das Projekt beschäftigte sich mit dem illegalen Handel mit antiken Kulturgütern, vor allem aus dem östlichen Mittelmeerraum (Irak, Syrien). In einer Pilotstudie sollten effiziente Verfahren und Instrumente zur Erhebung, Dokumentation und Analyse von Informationen über den illegalen Handel mit Kulturgut in Deutschland entwickelt werden. Die Erhellung des Dunkelfeldes sollte als Grundlage für Kriminalitätsbekämpfung und -prävention am Beispiel antiker Kulturgüter dienen. Projektpartner sind die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK), GESIS – Leibniz Institut für Sozialwissenschaften, Mannheim und das Fraunhofer-Institut für sichere Informationstechnologie (SIT), Darmstadt.
Die Umsetzung der 2015 verabschiedeten Ziele für Nachhaltige Entwicklung/Sustainable Development Goals (SDGs) ist eines der Querschnittsthemen der UNESCO. Die Rolle von Kultur ist dabei noch wenig präzise umrissen und grundsätzlich unterschätzt, wenngleich die SDGs an mehreren Stellen direkt und indirekt auf Kultur Bezug nehmen.
Der UNESCO-Lehrstuhl will dazu beitragen, den Nexus von kulturellem Erbe/kultureller Vielfalt und nachhaltiger Entwicklung genauer zu erforschen und nimmt dabei die existierenden völkerrechtlichen Instrumente im Bereich Kultur (v. a. die 2001 Konvention zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen und die 1972 Welterbekonvention) in den Blick.
Im Fokus: die Sustainable Development Goals (SDGs)
Im Dezember 2015 wurden die Nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen (SDGs) verabschiedet. Sie sollen bis zum Jahr 2030 dazu beitragen, im Rahmen der ökologischen Grenzen der Erde das weltweite wirtschaftliche Wachstum mit sozialer Gerechtigkeit in Einklang zu bringen und bilden die Grundlage für einen weltweiten gesellschaftlichen Transformationsprozess.
Der UNESCO-Lehrstuhl für Internationale Beziehungen an der TU Dresden befasst sich derzeit intensiv mit den Voraussetzungen für eine erfolgreiche Umsetzung der SDGs. Der Schwerpunkt unserer Forschungstätigkeiten liegt dabei auf der Rolle von Kultur und ihren rechtlichen Bezügen bei der Umsetzung der SDGs. Als Teil des Netzwerks von 15 UNESCO-Lehrstühlen in Deutschland und über 700 weltweit fühlen wir uns dem Gedanken der Interdisziplinarität und der fächer- und disziplinenübergreifenden Zusammenarbeit verpflichtet.
Aktuelle Veröffentlichung
Veranstaltungen
Interdisciplinary Workshop UNESCO World Heritage and the Sustainable Development Goals (Feb. 2019)
Movies meet SDGs: Filmreihe des UNESCO-Lehrstuhls
Abgeschlossene Projekte (Auswahl)
01/2012-12/2014: Klimawandel als Friedensbedrohung: Auswirkungen auf das kulturelle Erbe und die kulturelle Vielfalt
12/2013-12/2014: Kulturlandschaften – Implikationen für materielles und immaterielles Kulturgut
01/2007–07/2013: Diversity of Cultural Expressions
06/2007–12/2009: Rechtliche Grundlagen zum Kulturgüterschutz in Zusammenhang mit internationalem Handelsrecht