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Der Zertifikatskurs umfasst Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt 11 SWS und ist in drei aufeinander aufbauende Module gegliedert. Jedes dieser Module erstreckt sich in der Regel über ein Semester und endet mit der Ablegung einer Modulprüfung.
Modul 1 (Umfang: 4 SWS) dient der Vermittlung der Grundlagen des Rechts und setzt sich zusammen aus der Vorlesung „Rechtsaspekte junger Unternehmen – Eine Einführung in die Rechtskunde – “ sowie einer vorlesungsbegleitenden Arbeitsgemeinschaft zur Vertiefung und zum Erlernen juristischer Arbeitsweisen anhand praktischer Fallgestaltungen. Hier wird das notwendige Wissen vermittelt, um anschließend das spezifischere Modul 2 zu absolvieren. Modul 1 wird durch die Teilnahme an der Modulprüfung 1 abgeschlossen.
Modul 2 (Umfang: 4 SWS) vermittelt eine praxisbezogene Einführung in die gewerblichen Schutzrechte (Patent-, Gebrauchsmuster-, Markenrecht usw.). Mit diesem Modul beginnt die vertiefte Behandlung insbesondere des Patentrechts. Es setzt sich zusammen aus der Vorlesung „Schutz und Verwertung ingenieurtechnischer Leistungen“ sowie einer vorlesungsbegleitenden Arbeitsgemeinschaft mit dem Schwerpunkt auf dem Gebiet des Patentrechts.
Teilnahmevoraussetzung ist die erfolgreiche Ablegung der Modulprüfung 1. Sollten Sie allerdings bereits über rechtliche Kenntnisse verfügen, können Sie bei entsprechendem Leistungsnachweis die Anerkennung dieser Leistung im Rahmen von Modul 1 beantragen, wodurch Sie letztlich von der Teilnahme an der entsprechenden Vorlesung und Modulprüfung 1 befreit werden. Die Teilnahme an der begleitenden Arbeitsgemeinschaft wird hiervon jedoch nicht berührt, d.h. die Arbeitsgemeinschaft müsste nachgeholt werden. Modul 2 wird durch die Teilnahme an der Modulprüfung 2 abgeschlossen.
In Modul 3 (Umfang: 3 SWS) wird Ihnen die Möglichkeit eröffnet, sich auf der Grundlage des in den vorangegangenen Modulen erworbenen Wissens nach Ihren jeweiligen individuellen Interessen und Bedürfnissen weiter zu spezialisieren. Dieses Modul gliedert sich in einen Wahlpflicht- sowie einen Pflichtbereich.
Im Rahmen des Wahlpflichtbereiches werden besondere Themen des Patentrechts sowie des Patentanmeldeverfahrens (z.B. europäisches und US-Patentrecht, Der Patentverletzungsprozess, Fassung von Patentansprüchen, Lizenzverträge, Arbeitnehmererfindungsrecht) in Spezialveranstaltungen vertieft behandelt. Sie können hierbei zwischen den einzelnen Veranstaltungsangeboten frei wählen, müssen jedoch Veranstaltungen im Umfang von insgesamt 2 SWS besuchen. Die Auswahl der von externen Dozenten vorgetragenen Themen kann von Jahrgang zu Jahrgang variieren.
Der Wahlpflichtbereich wird durch einen Pflichtbereich (Umfang 1 SWS) ergänzt. In enger Zusammenarbeit mit dem Patentinformationszentrum Dresden (PIZ) werden Ihnen in diesem Pflichtbereich die Praxis der Patent- und Gebrauchsmusteranmeldung, insbesondere die Recherche und der Umgang mit Datenbanken, vermittelt.
Modul 3 wird mit der Modulprüfung 3 abgeschlossen. Prüfungsgegenstand werden die Inhalte der von Ihnen im Rahmen des Wahlpflichtbereiches besuchten Veranstaltungen sein.