Schwerpunkt Patentrecht
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Table of contents
Zweck und Ziel
Im internationalen Sprachgebrauch hat sich die Bezeichnung „Intellectual Property“ - „Geistiges Eigentum“ – schon seit langem durchgesetzt. Man fasst hierunter diejenigen Regelungen zusammen, die dem Schutz des geistigen Schaffens auf gewerblichem und nicht gewerblichem Gebiet dienen. Gemeint sind insbesondere das Patent- und Gebrauchsmusterrecht, das Kennzeichenrecht, das Design- und das Urheberrecht mitsamt den verwandten Schutzrechten. Die aus diesem Schutz geistigen Schaffens gegebenenfalls resultierenden „Intellectual Property Rights“ – „Rechte des Geistigen Eigentums“ – spielen in der heutigen Informationsgesellschaft eine immer zentraler werdende Rolle. Sie bezwecken Innovationsförderung und sind aus dem wirtschaftlichen Leben nicht mehr wegzudenken. Sie schaffen Investitionsanreize und können Planungssicherheit gewährleisten. Häufig stellen sie für forschungsintensive Einrichtungen, aber auch für sehr viele Unternehmen das wesentliche Kapital dar, welches optimal verwaltet und verwertet werden muss.
Die Verwertung beginnt jedoch nicht erst mit dem Abschluss von Verträgen und den damit verbundenen tatsächlichen und/oder juristischen Fragestellungen. Betrachtet man beispielsweise den technischen und naturwissenschaftlichen Bereich, so muss sich der geistig Schaffende bereits während der Forschungs- und Entwicklungsphase, häufig sogar noch in deren Vorfeld, darüber im Klaren sein, dass sein Tun in der Regel darauf angelegt ist, etwas Neues und damit einen Wert zu schaffen, den es vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen gilt. Es sind Vorüberlegungen anzustellen und Entscheidungen zu treffen, beispielsweise zu recherchieren, auf welchem Gebiet die Konkurrenz tätig ist, ob es aus wirtschaftlicher Sicht überhaupt lohnenswert erscheint, auf demselben Gebiet zu forschen, oder ob eine technische Entwicklung so revolutionär ist, dass sie durch ein Patent geschützt werden sollte, oder ob man auf einer bekannten Technologie aufbauen darf, ohne dabei Gefahr zu laufen, sich Schadensersatzforderungen Dritter auszusetzen. Solche und ähnliche Vorüberlegungen werden in den wenigsten Fällen von Juristen angestellt. Es sind vielmehr die Forscher und Entwickler, die Abteilungsleiter und Unternehmer selbst, die das alles bedenken und ihre Entscheidungen, ihre Strategien daran ausrichten müssen, wenn sie erfolgreich sein wollen. Von ihrem Bewusstsein, ihrem Spürsinn für problemträchtige Situationen kann Erfolg oder Nichterfolg eines Projektes, vielleicht sogar eines ganzen Unternehmens abhängen.
Der Bedarf der Praxis an interdisziplinär ausgebildeten Mitarbeitern ist hoch. Zahlreiche Unternehmen suchen für ihre Patentabteilungen Ingenieure und Naturwissenschaftler, die spezielle Kenntnisse auf dem Gebiet des Geistigen Eigentums belegen können. Viele Patentanwaltskanzleien suchen Mitarbeiter und zukünftige Kollegen, die sie bei der Beratung von Unternehmen, die keine eigenen Patentabteilungen unterhalten, unterstützen. Die Antwort auf diese wachsende Nachfrage liegt in der Erweiterung des eigenen naturwissenschaftlichen oder technischen Hintergrunds und der Schaffung zusätzlicher Fähigkeiten und Fertigkeiten und somit letztlich in der eigenen interdisziplinären Qualifikation.
Als Absolventen des Zertifikatskurses werden Sie in Ergänzung Ihres eigenen Hauptstudiums bzw. Berufes vorbereitet sein auf die Anforderungen der Praxis bezüglich des Umgangs und der Verwertung von Patenten und sonstigen technischen Schutzrechten.
Zielgruppe
Zielgruppe dieses Schwerpunkts sind insbesondere Studierende der
- Technik,
- Informatik,
- Architektur,
- Medizin,
- Naturwissenschaften
- oder anderer Fachrichtungen.
Stundenpläne
Stundenpläne und weitere Informationen finden Sie auf Opal.
Anmeldung
Informationen zur Anmeldung finden Sie auf dieser Seite. Die Anmeldung für Studierende und Mitarbeitende der TU Dresden findet über Opal statt.