Bachelorarbeit
Kolloquium
Nach dem Vorliegen der Gutachten findet ein Kolloquium statt, in der die Bachelor-Arbeit verteidigt werden muss. Das Kolloquium hat einen Umfang von 30 Minuten. Es besteht aus zwei Teilen:
(1) Zunächst soll der Kandidat oder die Kandidatin die zentralen Ergebnisse bzw. Aussagen der Bachelorarbeit vorstellen (Unbedingt vermieden werden soll eine bloße Wiedergabe des Aufbaus der Arbeit). Für diese Darstellung stehen maximal 10 Minuten zur Verfügung. Möglich ist es, die Darstellung mit einer Powerpoint-Präsentation zu unterstützen. Allerdings ist dies keine Pflicht - ein Notebook und ein Beamer stehen für die Powerpoint-Präsentation zur Verfügung.
(2) Im Anschluss an diese Darstellung stellen die Gutachter Fragen zur Bachelorarbeit und zum Themengebiet, aus dem diese Arbeit stammt.
Die Note des Kolloquiums wird direkt im Anschluss an das Kolloquium den Kandidaten bzw. der Kandidatin mitgeteilt. Die Note des Kolloquiums geht mit einfachem Gewicht, die Note der Bachelorarbeit mit dem vierfachen Gewicht in die Berechnung der Gesamtnote für die Bachelorarbeit ein.
Das Kolloquium findet öffentlich statt. Neben anderen Studierenden und Mitarbeitern des Instituts können an der Verteidigung auch Angehörige und Freunde der Kandidat/in teilnehmen. Ein Fragerecht haben nur die Prüfungsberechtigten.