Alternative Evaluation des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat 2019 die gesetzlich vorgesehene Evaluation des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) ausgeschrieben; der Auftrag wurde wie schon die erste Evaluation an das HIS(-HE) Hannover vergeben. Trotz des umfassenden gesetzlichen Auftrags, dass „[d]ie Auswirkungen dieses Gesetzes [...] evaluiert“ werden sollen, verengte die Ausschreibung die Erkenntnisziele jedoch auf die Teilfrage, ob sich ggf. Vertragslaufzeiten verlängert haben. Daher ist eine umfassende und kritische Evaluation des WissZeitVG und seiner Probleme nicht zu erwarten. Vielmehr ist damit zu rechnen, dass sich die Schwächen der ersten Evaluation fortsetzen. Dort wurde auf eine Erhebung der Wirkungen, die das fragliche Gesetz auf die Beschäftigungsbedingungen der Arbeitnehmer*innen hat, nahezu vollständig verzichtet und schlicht festgestellt, „dass die mit Inkrafttreten des WissZeitVG neu eingeführten Vorschriften geeignete und überwiegend belastbare Instrumente sind, um befristete Beschäftigungsverhältnisse [...] eingehen zu können“.
Ziel der Evaluation
Unser Projekt zielt auf eine alternative, umfassende Evaluation des Gesetzes, die genauer auf die Besonderheiten dieses Gesetzes und die damit verbundenen Auswirkungen auf die Beschäftigten eingeht. Ein solcher Fokus ist u.E. umso dringlicher, als das betreffende Gesetz eine hochgradig arbeitgeberfreundliche Befristungspraxis an Hochschulen und Forschungseinrichtungen ermöglicht, die in anderen Berufsfeldern unvorstellbar wäre: Mitarbeiter*innen können über insgesamt zwölf Jahre und ohne Aussicht auf Übernahme befristet beschäftigt werden, und in der Praxis wird dies konsequent gegen das Bestandsschutzinteresse der Beschäftigten ausgelegt. So haben in Deutschland nur 17 % des wissenschaftlichen Personals an Hochschulen ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, von den Nichtprofessor*innen unter 45 Jahren sind über 90 % befristet beschäftigt. Das Gesetz kodifiziert damit eine Sonderentwicklung. Dass Wissenschaftler*innen mit akademischem Abschluss weitere zwölf Jahre lang als ‚Nachwuchs‘ gelten und selbst nach der Promotion nahezu keine Möglichkeit auf Festanstellung haben, ist im internationalen Vergleich einmalig.
Zu untersuchen ist in einer alternativen Evaluation daher vor allem, ob es – dies war und ist die zentrale Rechtfertigung für das besagte ‚Sonderbefristungsrecht‘ – tatsächlich einen positiven Zusammenhang zwischen befristetem Anstellungsverhältnis und wissenschaftlicher Innovation gibt oder ob flächendeckende Befristungen nicht viel eher zu spezifischen Zwangslagen des sog. wissenschaftlichen Nachwuchses führen, die insbesondere einer sachorientierten Wissenschaftskommunikation abträglich sind.
Dazu gilt es, den Forschungsstand deutlich zu vertiefen. Nicht zuletzt die Bundesberichte zum wissenschaftlichen Nachwuchs (BuWiN) stellten regelmäßig das Fehlen belastbarer Daten zur Situation des entsprechenden Personals fest. Empirische Untersuchungen dazu, ob befristete Arbeitsverhältnisse tatsächlich die Leistungsfähigkeit der Hochschulen erhöhen, fehlen gänzlich. Zwar liegen statistische Angaben zum Ausmaß von Befristungen an deutschen Hochschulen vor, und auch Aspekte wie die Geschlechterverhältnisse im ‚Nachwuchs‘ wurden genauer untersucht. Informationen dazu jedoch, wie sich Erwerbsbiographien und Wissenschaftspraxis unter dem WissZeitVG gestalten und inwieweit prekäre Beschäftigungslagen besonders Frauen, ökonomisch schwache und zugewanderte Menschen benachteiligen, liegen bisher kaum vor. Auch zu den einseitigen Abhängigkeiten, die möglicherweise durch die ‚Personalunion‘ von Betreuungs-, Prüfungs- und Vorgesetztenfunktion in (post-)doktoralen Beschäftigungsverhältnissen entstehen, finden sich keine belastbaren Forschungsbefunde. Demgegenüber soll das Projekt die Auswirkungen des WissZeitVG auf strukturelle und persönliche Abhängigkeiten des wissenschaftlichen Personals umfassend erheben und analysieren.
Empirisches Vorgehen
Das Forschungsprojekt ist als umfassende Evaluation angelegt. Deren empirisches Kernstück bildet eine digitale Fragebogen-Erhebung, die im Herbst 2020 online gehen soll. Der Feldzugang wird in einer ersten Phase durch die Mittelbauinitiativen im Netzwerk für Gute Arbeit in der Wissenschaft sichergestellt. Sie sind lokal hinreichend eingebunden, um über Personalrat oder Hochschulleitung Einladungen zur Teilnahme an der Befragung zu versenden. Nach dieser ersten Phase wird geprüft, inwieweit die teilnehmenden Standorte repräsentativ für das deutsche Wissenschaftssystem sind, um dann ggf. das Sample zu erweitern. Bei der Durchführung der Befragung werden wir finanziell durch den Verdi Bundesvorstand unterstützt. Eine historische Aufarbeitung der Gesetzgebung und Rechtsprechung, die zur heute vorliegenden novellierten Fassung des WissZeitVG führte, ist bereits erfolgt. Die Ergebnisse dieser Aufarbeitung dienen zugleich als Grundlage für die Evaluation. Zudem wurden Daten der statistischen Landes- und Bundesämter gesichtet und aufbereitet. Mit finanzieller Unterstützung der Rosa-Luxemburg-Stiftung sind alle schriftlichen Anfragen der Landesparlamente und des Bundestages seit 2010 auf Informationen zu akademischer Beschäftigung untersucht worden. 200 relevante Anfragen wurden verschlagwortet und in eine Übersicht gebracht, sodass sie ebenfalls als Datengrundlage dienen können.
Ergebnisse
Seit dem 20. Mai 2022 liegen die Ergebnisse der Evaluation nun vor. Der Bericht kann unter diesem Link heruntergeladen werden.
Projektpartner
Prof. Dr. Tilman Reitz
Institut für Soziologie
Friedrich-Schiller-Universität Jena