Masterarbeit
Informationen der Professuren
Politische Systeme und Systemvergleich
Politische Theorie
Internationale Politik
Didaktik der politischen Bildung
Regelungen und Hinweise
Entsprechend der Festlegungen in der Prüfungsordnung für den Master-Studiengang "Politik und Verfassung" (MPO) der Philosophischen Fakultät wird das Thema der Master-Arbeit "spätestens zu Beginn des auf den Abschluss der letzten Modulprüfung folgenden Semesters ausgegeben". Als "Beginn" wurde jeweils der erste Monat des neuen Semesters festgelegt, d. h. die Anträge sind bis zum 30.04. bzw. bis zum 31.10. persönlich im Prüfungsamt einzureichen:
Anträge, die ohne gesonderte Rücksprache mit dem Prüfungsamt mit der Post zugeschickt werden oder durch Beauftragte überbracht werden, können nicht bearbeitet werden. Sie können das Thema auch immer eher einreichen.
Das Formular für die Anmeldung der Masterarbeit ist ausgefüllt in das Prüfungsamt mitzubringen. Die Unterschriften des Betreuers/Erstgutachters und des Zweitgutachters müssen unbedingt vorliegen. Ohne diese Unterschriften kann der Antrag nicht angenommen werden. Bei Vorschlag eines auswärtigen Zweitgutachters muss vor dem Einholen der Unterschrift die Genehmigung des Prüfungsausschusses für einen auswärtigen Zweitgutachter vorliegen.
Die Bearbeitungsdauer beträgt 17 Wochen (§ 27 MPO). Der Abgabetermin für die Master-Arbeit wird vom Prüfungsamt sofort mit dem Einreichen der Anmeldung festgelegt und der Antragstellerin/dem Antragsteller übergeben. Das bedeutet, dass ab dem Zeitpunkt der Annahme des Antrags die Bearbeitungsfrist beginnt. Mit der Zulassung und dem Abgabetermin wird ein Informationsblatt mit Hinweisen zur Abgabe der Arbeit ausgegeben.
Für den Master-Studiengang "Politik und Verfassung" erfolgt bei der Anmeldung zur Master-Arbeit außerdem die Anmeldung für das verpflichtende Kolloquium (45 Minuten).
Die Master-Arbeit wird von zwei Prüfern (darunter der Betreuer) einzeln benotet. Das gesamte Bewertungsverfahren soll vier Wochen nicht überschreiten (§ 21 Abs. 6 MPO).
Über die bestandene Master-Prüfung erhält der Studierende unverzüglich, möglichst innerhalb von vier Wochen, ein Zeugnis (§ 22 Abs. 1 MPO).