Master-Studiengang „Demokratie, Recht, Gerechtigkeit" (M.A.)
Der Master-Studiengang „Demokratie, Recht und Gerechtigkeit" vermittelt vertiefte Kenntnisse des Zusammenwirkens und der Analyse von politischen Prozessen und den diese ordnenden Strukturen. Der Studiengang wird zum Wintersemester 2026/2027 eingeführt.
Ausbildungsinhalte
Der Studiengang ist forschungsorientiert und verbindet politikwissenschaftliche, rechtswissenschaftliche und philosophische Perspektiven. Im Mittelpunkt stehen die Kernkonzepte Demokratie, Recht und Gerechtigkeit sowie deren theoretische Grundlagen, historische Entwicklung und praktische Anwendung. Im Studium werden vertiefte Kenntnisse zu demokratischen Verfassungsstaaten, Verfassungsrecht, internationalem Recht, Demokratieforschung, internationalen Institutionen sowie aktuellen Herausforderungen wie Digitalisierung, Globalisierung und gesellschaftlichem Wandel erworben.
Prüfungs-und Studienordnungen
Die seit Oktober 2010 neu geltende Prüfungs- und Studienordnung finden Sie auf den Seiten der Philosophischen Fakultät.
Studienablaufplan
Pflichtmodule (1.-2. Semester):
• Demokratie, Autokratie und Regimetransformation
• Macht, Gewalt, Widerstand
• Geschichte, Theorien und Empirie internationaler Institutionen
• Verfassungstheorie
• Public International Law
• Spezialfragen des Völkerrechts
Fachlich spezialisierender Wahlpflichtbereich (2. Semester):
• Theorie und Empirie der Demokratie
• Internationale Dimensionen von Demokratie, Recht und Gerechtigkeit
Interdisziplinäre Wahlpflichtbereiche und Mobilitätsfenster für das Auslandsstudium (3. Semester):
• u.a., interdisziplinäre Profilbildung aus dem Bereich der Philosophischen Fakultät möglich
• Berufspraktikum möglich
• Fremdsprachen möglich
Modul Masterarbeit (4. Semester)
Zugangsvoraussetzungen
Zugangsvoraussetzung ist ein erster in Deutschland anerkannter berufsqualifizierender Hochschulabschluss in Politik- oder Rechtswissenschaften oder in einem Studiengang mit gleicher fachlicher Ausrichtung. Darüber hinaus sind Kenntnisse der englischen Sprache auf der Niveaustufe B 2 und einer weiteren Fremdsprache auf der Niveaustufe B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch das Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung oder erfolgreich absolvierter Sprachkurse. Der Master-Studiengang ist zulassungsbeschränkt. Das Auswahlverfahren regelt die Eignungsfeststellungsordnung (vom 04.06.2008).
Nähere Angaben zu Zugangsvoraussetzungen, Aufbau, Inhalt und Studienverlauf können Sie den entsprechenden Studiendokumenten entnehmen. Informationen zur Immatrikulation entnehmen Sie bitte den Seiten des Immatrikulationsamtes.
Bewerbungsfrist
Die Bewerbungsfrist läuft vom 01. Juni bis 15. September jeden Jahres. Unter folgendem Link finden Sie weitere Hinweise zum Bewerbungsverfahren der Technischen Universität Dresden. Immatrikulationsfragen von ausländische Studieninteressierten bearbeitet das Akademische Auslandsamt.