Auslandsaufenthalt
Für Studierende des Faches Englisch stellt der obligatorische Aufenthalt im englischsprachigen Ausland ein zentrales Erfahrungs- und Entwicklungsfeld dar. Um davon bestmöglich zu profitieren, wird empfohlen, diesen Aufenthalt während des Studiums möglichst umfangreich und so zu gestalten, dass der Kompetenzerwerb gezielt gefördert wird. Für Lehramtsstudierende kann beispielsweise ein einjähriges Engagement als 'assistant teacher' den Ausbildungsprozess im Hinblick auf die spezifischen Professionsstandards optimal unterstützen.
Die in den Studiendokumenten bzw. Prüfungsordnungen vorgesehenen Minimalanforderungen bleiben zeitlich deutlich hinter diesen Überlegungen zurück und spezifizieren auch keine inhaltlichen Standards. Somit liegt es in der Hand der Studierenden, über die Minimalanforderungen hinaus ihren persönlichen Auslandsaufenthalt verantwortlich zu planen und zu gestalten. Beratende Unterstützung erhalten Sie dabei durch das Kollegium des Instituts - insbesondere auch durch die Studienberater/innen und die Lehrenden im Bereich Sprachpraxis.
Auslandsaufenthalte sind wie folgt direkt gegenüber dem jeweils zuständigen Prüfungsamt nachzuweisen:
Studierende in Lehramtsstudiengängen mit staatlichem Abschluss (Lehramt an Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien, berufsbildenden Schulen) weisen den gemäß LAPO I vorgesehenen Auslandsaufenthalt (Lehramt an Grundschulen: 2 Monate; andere Lehrämter: 3 Monate) im Rahmen der Meldung zur Staatsprüfung direkt beim zuständigen staatlichen Prüfungsamt des LaSuB nach. Sie beachten dabei die Anerkennungskriterien.
Davon unabhängig können Studierende des Faches Englisch in Lehramtsstudiengängen mit staatl. Abschluss einen Antrag auf Anerkennung eines Aufenthaltes im englischsprachigen Raum im Rahmen des Ergänzungsstudienbereichs in folgenden Modulen stellen: EGS-SEGS, EGS-SEMS-2, EGS-SEMS-3, EGS-SEGY-2, EGS-SEGY-3, EGS-SEBS-2A. Dazu ist das Antragsformular vollständig auszufüllen und dann mit den notwendigen Belegen der Koordinatorin Sprachpraxis Englisch (Frau Sandra Erdmann) in der Sprechzeit persönlich zur Prüfung vorzulegen. Sind die Bedingungen erfüllt, so wird der Aufenthalt im Umfang von 4 Basispunkten auf den Ergänzungsbereich anerkannt. Dazu ist von den beantragenden Studierenden zusätzlich das dafür vorgesehene, auf den Internetseiten des ZLSB verfügbare Formular unter Einhaltung des dort beschriebenen Verfahrenswegs auszufüllen und dem Koordinator Sprachpraxis Englisch vorzulegen.
Bedingungen für eine Anerkennung im Ergänzungsbereich Lehramt:
- Der Aufenthalt muss in maximal 2 Blöcken vollständig während des Studiums erfolgt sein.
- Die Gesamtdauer von Block 1 (und ggf. Block 2) muss mindestens 3 Monate (= 90 Tage) betragen.
- Dauer, Ort und Art des Aufenthalts sind durch geeignete Belege im Original eindeutig nachzuweisen (Flugtickets, Bescheinigungen etc. sowie zwingend die Immatrikulationsbescheinigung, aus der hervorgeht, dass der Auslandsaufenthalt während des Studiums erfolgt ist). Kopien aller vorgelegten Originalbelege sind als Anlage beizufügen.
- Dem Antrag ist ferner eine auf Englisch abgefasste, 3-seitige Reflexion über den Aufenthalt beizufügen – unter Bezugnahme auf die in dem jeweiligen Modul des Ergänzungsbereichs formulierten Qualifikationsziele.