Auslandsaufenthalt
Für Studierende des Faches Englisch stellt der obligatorische Aufenthalt im englischsprachigen Ausland ein zentrales Erfahrungs- und Entwicklungsfeld dar. Um davon bestmöglich zu profitieren, wird empfohlen, diesen Aufenthalt während des Studiums möglichst umfangreich und so zu gestalten, dass der Kompetenzerwerb gezielt gefördert wird. Für Lehramtsstudierende kann beispielsweise ein einjähriges Engagement als 'assistant teacher' den Ausbildungsprozess im Hinblick auf die spezifischen Professionsstandards optimal unterstützen.
Die in den Studiendokumenten bzw. Prüfungsordnungen vorgesehenen Minimalanforderungen bleiben zeitlich deutlich hinter diesen Überlegungen zurück und spezifizieren auch keine inhaltlichen Standards. Somit liegt es in der Hand der Studierenden, über die Minimalanforderungen hinaus ihren persönlichen Auslandsaufenthalt verantwortlich zu planen und zu gestalten. Beratende Unterstützung erhalten Sie dabei durch das Kollegium des Instituts - insbesondere auch durch die Studienberater/innen und die Lehrenden im Bereich Sprachpraxis.
Auslandsaufenthalte sind wie folgt direkt gegenüber dem jeweils zuständigen Prüfungsamt nachzuweisen:
Studierende im den lehramtsbezogenen Master-Studiengängen (M.Ed. Höheres Lehramt an Gymnasien / berufsbildenden Schulen) füllen den Antrag auf Bestätigung eines Aufenthaltes im englischsprachigen Raum (MEd) vollständig aus und legen ihn dann mit den vollständigen Belegen (siehe unten!) direkt und persönlich Prof. Dr. Andreas Marschollek in der Sprechzeit vor. Sind folgende Minimalanforderungen erfüllt, so wird Ihr Aufenthalt anerkannt:
- Der Aufenthalt kann aufgeteilt und ganz oder teilweise bereits vor Studienbeginn erfolgt sein.
- Die Gesamtdauer aller Phasen muss mindestens 3 Monate (= 90 Tage) ergeben.
- Dauer, Ort und Art des Aufenthaltes sind durch geeignete Belege im Original eindeutig nachzuweisen (Flugtickets, Bescheinigungen etc.). Kopien der vorgelegten Originalbelege sind als Anlage beizufügen.
Studierende in Lehramtsstudiengängen mit staatlichem Abschluss (Lehramt an Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien, berufsbildenden Schulen) weisen den gemäß LAPO I vorgesehenen Auslandsaufenthalt (Lehramt an Grundschulen: 2 Monate; andere Lehrämter: 3 Monate) im Rahmen der Meldung zur Staatsprüfung direkt beim zuständigen staatlichen Prüfungsamt nach.
Davon unabhängig können Studierende des Faches Englisch in Lehramtsstudiengängen mit staatl. Abschluss einen Antrag auf Anerkennung eines Aufenthaltes im englischsprachigen Raum im Rahmen des Ergänzungsstudienbereichs in folgenden Modulen stellen: EGS-SEGS, EGS-SEMS-2, EGS-SEMS-3, EGS-SEGY-2, EGS-SEGY-3, EGS-SEBS-2A. Dazu ist das Antragsformular vollständig auszufüllen und dann mit den notwendigen Belegen der Koordinatorin Sprachpraxis Englisch (Frau Sandra Erdmann) in der Sprechzeit persönlich zur Prüfung vorzulegen. Sind die Bedingungen erfüllt, so wird der Aufenthalt im Umfang von 4 Basispunkten auf den Ergänzungsbereich anerkannt. Dazu ist von den beantragenden Studierenden zusätzlich das dafür vorgesehene, auf den Internetseiten des ZLSB verfügbare Formular unter Einhaltung des dort beschriebenen Verfahrenswegs auszufüllen und dem Koordinator Sprachpraxis Englisch vorzulegen.
Bedingungen für eine Anerkennung im Ergänzungsbereich Lehramt:
- Der Aufenthalt muss in maximal 2 Blöcken vollständig während des Studiums erfolgt sein.
- Die Gesamtdauer von Block 1 (und ggf. Block 2) muss mindestens 3 Monate (= 90 Tage) betragen.
- Dauer, Ort und Art des Aufenthalts sind durch geeignete Belege im Original eindeutig nachzuweisen (Flugtickets, Bescheinigungen etc. sowie zwingend die Immatrikulationsbescheinigung, aus der hervorgeht, dass der Auslandsaufenthalt während des Studiums erfolgt ist). Kopien aller vorgelegten Originalbelege sind als Anlage beizufügen.
- Dem Antrag ist ferner eine auf Englisch abgefasste, 3-seitige Reflexion über den Aufenthalt beizufügen – unter Bezugnahme auf die in dem jeweiligen Modul des Ergänzungsbereichs formulierten Qualifikationsziele.