Promotionsausschuss
Der Promotionsausschuss ist für die Durchführung der Promotionsverfahren der Fakultät zuständig. Zu den Aufgaben des Gremiums zählen die Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen für eine Promotion, die Annahme von Doktorandinnen und Doktoranden, die Eröffnung von Promotionsverfahren, die Bestellung von Gutachtern sowie die Entscheidung über Problem- und Sonderfälle.
- Prof. Dr. Prunitsch
- Prof. Dr. Horlacher
- Prof. Dr. Münkler
- Prof. Dr. Tiller
- Dr. Torsten König