14.01.2019
Schwanger oder stillend im Studium – Mutterschutz gilt auch für Studentinnen
Seit dem 1. Januar 2018 profitieren auch Studentinnen vom Mutterschutzgesetz. Zur Gewährleistung eines bestmöglichen Gesundheitsschutzes werden Studentinnen gebeten, ihre Schwangerschaft / Stillzeit möglichst frühzeitig dem zuständigen Studienbüro / Prüfungsamt mitzuteilen. Details zum Mutterschutzgesetz finden Sie unter www.tu-dresden.de/mutterschutz