Plagiatsrichtlinien
Umgang mit Plagiaten an der Fakultät Sprach-, Literatur- und Kulturwissenschaften
Was ist ein Plagiat?
Plagiate stellen eklatante Verletzungen der Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis dar und werden in allen Studiengängen der Fakultät scharf geahndet. Eine Prüfungsleistung (oder -vorleistung) ist dann ein Plagiat, wenn die Verfasserin bzw. der Verfasser darin Erkenntnisse, Gedanken, Ideen, Argumentationen (einzelne Argumente, Argumentationsketten), Gliederungsstrukturen oder Formulierungen Anderer übernimmt und als eigene Leistung ausgibt. Auch die Übernahme bereits als Prüfungsleistung eingereichter eigener Texte oder Textpassagen und deren Präsentation als neue Leistung gilt als Plagiat. Plagiate sind Täuschungsversuche, in denen Studierende über Art und Ausmaß der eigenen Leistung täuschen. Die häufigsten Formen des Plagiats sind:
- die wörtliche Übernahme ganzer Texte oder einzelner Passagen aus Texten von anderen oder sich selbst ohne Kennzeichnung als Zitat bzw. Selbstzitat und Angabe der Quelle
- die paraphrasierte Übernahme von Erkenntnissen, Gedanken, Ideen, Argumentationen, Strukturen u.ä. ohne Kennzeichnung als Entlehnung und Angabe der Quelle
- die wörtliche oder nahezu wörtliche Übernahme von Textpassagen unter Angabe der Quelle jedoch ohne Kennzeichnung als Zitat (hier wird vorgetäuscht, dass eigene Formulierungsarbeit und eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Material geleistet wurden)
- die Übernahme übersetzter fremdsprachlicher Texte oder Textpassagen ohne Kennzeichnung als Zitat und Angabe der Quelle.
Machen Sie sich mit den Zitierregeln Ihrer Fächer vertraut - viele Institute bzw. Professuren bieten dazu Handreichungen an! Nutzen Sie die Angebote in Lehrveranstaltungen, in denen Zitations- und andere Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens thematisiert werden (z.B. in Einführungskursen oder in Tutorien)! Nutzen Sie Angebote Ihrer Prüferinnen und Prüfer, sich Rückmeldungen über abgelegte Prüfungsleistungen (z.B. Nachbesprechung von Hausarbeiten, Einsicht in Korrekturkommentare) einzuholen!
Verfahrensweg in Plagiatsfällen
Erhärtet sich der Verdacht eines Plagiats bei einer Prüfungsleistung oder Teilleistung, so haben die Prüfenden das unverzüglich dem zuständigen Prüfungsausschuss mitzuteilen. Der Mitteilung ist die betreffende Arbeit mit Begründung beizufügen.
Nach Prüfung durch den Prüfungsausschuss und positivem Ergebnis ergeht ein offizieller Bescheid über das Plagiat an den betreffenden Studierenden, in welchem das Nichtbestehen der Prüfungsleistung und die Erteilung der Note "nicht ausreichend" (5,0) mitgeteilt wird.
Unter Verweis auf den betreffenden Paragraphen der Prüfungsordnung wird ferner darauf hingewiesen, dass im Wiederholungsfall ein Ausschluss von weiteren Prüfungen (ggf. mit Folge der Exmatrikulation) erfolgen kann.
Jeder Täuschungsversuch wird zusätzlich auf der Notenbescheinigung vermerkt.
Um die Einhaltung der Regeln wissenschaftlichen Arbeitens nachdrücklich einzufordern, nehmen alle Prüfenden schriftliche Arbeiten nur dann an, wenn ihnen eine Selbständigkeitserklärung mit folgendem Wortlaut beigefügt ist:
"Ich versichere, dass ich die Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt habe. Ich reiche sie erstmals als Prüfungsleistung ein. Mir ist bekannt, dass ein Betrugsversuch mit der Note 'nicht ausreichend' (5,0) geahndet wird und im Wiederholungsfall zum Ausschluss von der Erbringung weiterer Prüfungsleistungen führen kann."